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Hubertus Heil
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Frage von Thomas S. •

Wieso wird mann als Erwerbsminderungsrentner wie in meinen Fall nach 37 Arbeitsjahren am Bau noch mit Abzügen in der Rente bestraft und haben sie vor dieses rückwirkend zu ändern?

Also auch für bestehende Rentner wie mich und nicht nur für die noch kommen mögen. Danke

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

2005 markierte den Startschuss für die sogenannte „nachgelagerte Besteuerung“ der Renten in Deutschland. Das bedeutet: Alles, was Sie seit 2005 für die Altersvorsorge aufgewendet haben, wurde zunehmend steuerfrei. Im Gegenzug werden Ihre jetzigen Renteneinkünfte besteuert. Dieser Wechsel erfolgt Schritt für Schritt in einer langen Übergangszeit von 35 Jahren. In der Regel ist diese „nachgelagerte Besteuerung“ der Rente von Vorteil. Denn die Aufwendungen für Ihre Altersvorsorge haben seit 2005 die Steuerbelastung während Ihrer Berufsjahre verringert. Im Bezug der Altersrente sind Ihre Einnahmen üblicherweise geringer und damit auch der Steueranteil auf Ihre Rente. Das gilt auch für die Erwerbsminderungsrente. Die Höhe des individuellen Freibetrages hängt bei der Erwerbsminderungsrente allerdings nicht vom Bewilligungsjahr ab, sondern von dem Jahr, für das die Rente erstmals gezahlt wird. Sollten Sie Fragen zu Ihren individuellen Bescheiden haben, empfehle ich eine Beratung bei einem Lohnsteuerhilfeverein.  

Grundsätzlich ist die Verbesserung der Situation derjenigen, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen nicht mehr oder nur noch teilweise einer Erwerbstätigkeit nachgehen können, ist ein wichtiges Anliegen der Bundesregierung. In den letzten knapp 10 Jahren, beginnend mit dem Rentenpaket im Jahr 2014, wurden die Leistungen der Erwerbsminderungsrenten der gesetzlichen Rentenversicherung in mehreren Stufen in insgesamt außerordentlichem Umfang verbessert. Bei diesen Leistungsverbesserungen lag der Fokus zunächst auf den jeweiligen Neuzugängen in die Renten wegen Erwerbsminderung.

Durch das sogenannte Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz wurden gleich zu Beginn der aktuellen Wahlperiode wesentliche Verbesserungen für diejenigen beschlossen, die bisher nicht oder nur eingeschränkt von den Verbesserungen profitiert haben. Die neuen Verbesserungen richten sich an Menschen, die bereits seit einigen Jahren eine Erwerbsminderungsrente beziehen: Wer am 30. Juni 2024 eine Rente wegen Erwerbsminderung bezieht, die in der Zeit vom 1. Januar 2001 bis zum 31. Dezember 2018 begonnen hat, erhält ab dem 1. Juli 2024 einen pauschalen Zuschlag zur Rente. Bei Renten mit einem Beginn in der Zeit vom 1. Januar 2001 bis zum 30. Juni 2014 beträgt der Zuschlag 7,5 Prozent der Rente. Bei Renten mit einem Beginn in der Zeit vom 1. Juli 2014 bis zum 31. Dezember 2018 beträgt der Zuschlag 4,5 Prozent der Rente, da diese Menschen bereits von den Verbesserungen der letzten Jahre – zumindest teilweise – profitiert haben. Diese Zuschläge erfolgen dabei zusätzlich zur regulären Rentenanpassung zum 1. Juli eines jeden Jahres.

Insgesamt erhalten so rund 3 Millionen Renten einen Zuschlag, welcher insgesamt ein Finanzvolumen von 3,6 Mrd. Euro pro Jahr umfasst.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil

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