Das System der gesetzlichen Rentenversicherung beruht auf dem Prinzip der Lohn- und Beitragsbezogenheit. Diesem Prinzip folgt auch die jährliche Anpassung der Renten, die grundsätzlich der Lohnentwicklung folgt.
Grundsätzlich gilt: Wer am 30. Juni 2024 also eine Rente wegen Erwerbsminderung (vormals EU-Rente genannt) bezieht, die in der Zeit vom 1. Januar 2001 bis 31. Dezember 2018 begonnen hat, erhält ab dem 1. Juli 2024 einen pauschalen Zuschlag zur Rente.
Grundsätzlich möchte ich betonen, dass ein uneingeschränkter Vergleich völlig unterschiedlicher Systeme der Alterssicherung nicht einfach möglich ist.
Es wurden keine Gelder der Rentenversicherung entzogen. Die Rentenversicherung erbringt nur Leistungen, die zu ihrem gesetzlich geregelten Leistungskatalog gehören. Es werden keine finanziellen Mittel der Rentenversicherung zweckentfremdet.
Tatsächlich bietet die Arbeitnehmerüberlassung Chancen auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Für viele Arbeitslose, insbesondere Langzeitarbeitslose und Geringqualifizierte, sind so neue Möglichkeiten auf sozialversicherungspflichtige Beschäftigung entstanden
Die Neuerungen sehen wie folgt aus: Einen pauschalen Zuschlag zur Rente werden diejenigen erhalten, bei denen die Erwerbsminderungsrente in der Zeit von 2001 bis 2018 begonnen hat.