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Hubertus Heil
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Frage von Gerd Heiko W. •

Erfolgt die geplante Anpassung der EU-Renten (7,5/4,5%) für Bestandsrentner zusätzlich zur jährlichen Rentenanpassung?

Sehr geehrter Herr Heil, meine Frage bezieht sich auf folgendes Beispiel:
- EU-Rentenbezug von 2011-2018
- dann nahtloser Übergang in die Altersrente
Bekommt man in dem Fall die 7,5% plus die jährliche Anpassung wie alle anderen Altersrentner ?
Vielen Dank vorab für eine Info dazu.
Freundliche Grüße
G. H. W.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr W.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Grundsätzlich gilt: Wer am 30. Juni 2024 also eine Rente wegen Erwerbsminderung (vormals EU-Rente genannt) bezieht, die in der Zeit vom 1. Januar 2001 bis 31. Dezember 2018 begonnen hat, erhält ab dem 1. Juli 2024 einen pauschalen Zuschlag zur Rente. Um auch diejenigen Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner zu erreichen, die sich inzwischen im Altersrentenbezug befinden, werden neben laufenden Erwerbsminderungsrenten auch laufende Altersrenten berücksichtigt, bei denen unmittelbar zuvor bereits eine Erwerbsminderungsrente mit einem Rentenbeginn in der Zeit von 2001 bis 2018 gewährt wurde.

Sollten Sie von dem pauschalen Zuschlag für Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentnern im Bestand profitieren, hat das keine Auswirkung auf die normale Rentenerhöhung. Beides erfolgt unabhängig voneinander.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB

 

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