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Hubertus Heil
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Frage von Karl-Heinz H. •

Aufgrund einer Krebskrankheit wurde ich im März 2012 mit 61 Jahren EM Rentner. Ab Nov.2014 bin ich Altersrentner für schwerbeschädigte Menschen. Kann ich wie EM Rentner ab 01.07.2024 mit 7,5 % hoffen?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr H.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Mit den Neuregelungen (Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz) werden die Verbesserungen bei Erwerbsminderungsrenten umgesetzt, die wir als SPD in unserem Zukunftsprogramm zur Bundestagswahl 2021 versprochen hatten. Ziel ist, die Armutsrisiken bei Erwerbsminderungsrentnerinnen und Erwerbsminderungsrentnern zu verringern und für sie Verbesserungen zu erreichen.

Die Neuerungen sehen wie folgt aus: Einen pauschalen Zuschlag zur Rente werden diejenigen erhalten, bei denen die Erwerbsminderungsrente in der Zeit von 2001 bis 2018 begonnen hat. Den Zuschlag erhalten außerdem alle Bezieherinnen und Bezieher einer laufenden Alters- oder Hinterbliebenenrente, bei denen unmittelbar zuvor eine solche Erwerbsminderungsrente gezahlt wurde. Wenn ich Ihre Nachricht richtig lese, zählen Sie zu letzterer Gruppe und werden daher von dem Zuschlag profitieren.

Für individuelle Beratung würde ich Sie dennoch bitten, sich direkt an die Deutsche Rentenversicherung zu wenden.

Ich wünsche Ihnen alles Gute und verbleibe mit freundlichen Grüßen
H
ubertus Heil, MdB

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