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Antwort von Hubertus Heil
SPD
• 31.01.2019

(...) Die Sozialhilfe stellt das unterste Auffangnetz der sozialen Absicherung unserer Gesellschaft dar. Deshalb ist in § 2 Absatz 1 des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches (SGB XII) der Grundsatz geregelt, dass die Sozialhilfe nachrangig zu berücksichtigen ist. Sozialhilfe erhält somit nur, wer sich nicht durch Einsatz seiner Arbeitskraft, seines Einkommens und seines Vermögens selbst helfen kann. (...)

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