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Hubertus Heil
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Frage von Manfred H. •

Frage an Hubertus Heil von Manfred H. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Minister
Meine Frau Jahrgang 1947 bezieht Grundsicherung im im Alter. Da ich in einer Bedarfsgemeinschaft mit meiner Frau lebe wird auch mein Einkommen zur Bedarfsermittlung hinzugezogen.
Mein Problem ich beziehe eine Betriebsrente [Arbeitgeberfinanziert] Wird diese Rente nicht im & 82/4 SGB berücksichtigt. Bitte um kurze Info
Vielen Dank im Voraus
M. H.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr H.,

Vielen Dank für Ihre Anfrage.

Die Sozialhilfe stellt das unterste Auffangnetz der sozialen Absicherung unserer Gesellschaft dar. Deshalb ist in § 2 Absatz 1 des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches (SGB XII) der Grundsatz geregelt, dass die Sozialhilfe nachrangig zu berücksichtigen ist. Sozialhilfe erhält somit nur, wer sich nicht durch Einsatz seiner Arbeitskraft, seines Einkommens und seines Vermögens selbst helfen kann. Einzusetzen ist grundsätzlich das gesamte anzurechnende Einkommen und das verwertbare Vermögen. Bei der Einkommens- und Vermögensermittlung eines Leistungsberechtigten wird auch das Einkommen und Vermögen des nicht getrennt lebenden Ehegatten berücksichtigt. Dies ergibt sich aus § 2 SGB XII im Zusammenhang mit § 43 Absatz 1 SGB XII. Um den finanziell einstehenden Ehepartner nicht zu benachteiligen, werden bei der Einkommensberücksichtigung die Absetzbeträge des § 82 SGB XII bei beiden Ehepartnern angewandt. Somit ist für jeden Ehegatten, der Teil einer solchen Einstandsgemeinschaft ist, gegebenenfalls jeweils ein Absetzbetrag für Betriebsrenten nach § 82 Absatz 4 SGB XII zu berücksichtigen.

Ich hoffe ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen.

Herzliche Grüße

Hubertus Heil

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