Frage an Hubertus Heil von Rita K. bezüglich Soziale Sicherung
Weshalb bekomme ich; nachdem ich 45 Jahre in die Rente eingezahlt habe immer noch eine Rente von 600 Euro?
Weshalb lösen sie Ihre Versprechen zu Lebensleistungsrente, Grundrente ect. nicht endlich ein. Man glaubt Ihnen nicht mehr. Die Bürger in den neuen Bundesländern werden Ihnen zur nächsten Wahl in Scharen davonlaufen.
Sehr geehrte Frau K.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre Frage zum Thema Rente.
Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass dem System der gesetzlichen Rentenversicherung das Prinzip der Äquivalenz von beitragspflichtigen Einnahmen zu Rentenleistung zugrunde liegt. Die Höhe einer Rente richtet sich demnach vor allem nach der Höhe der während des Versicherungslebens durch Beiträge versicherten Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen. Je mehr Beitragsjahre vorliegen und je höher die versicherten Arbeitsentgelte und Arbeitseinkommen sind, desto höher ist die sich aus der jeweiligen individuellen Versicherungsbiografie berechnete Rente und umgekehrt. Jemand, der den Großteil seines erwerbsfähigen Lebens nicht berufstätig war oder lediglich ein geringes Arbeitsentgelt bezogen hat, erhält somit regelmäßig keine oder nur eine entsprechend geringe Rentenleistung. Einen Anspruch auf eine sogenannte Mindestrente sieht das Recht der gesetzlichen Rentenversicherung nicht vor.
Stattdessen greift die Sozialhilfe als unterstes Netz des sozialen Sicherungssystems, wenn der Lebensunterhalt trotz vorhandenen Einkommens nicht bestritten werden kann. Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist - als Teil der Sozialhilfe - eine Leistung, die für hilfebedürftige, ältere Personen ab Erreichen der Altersgrenze für die Regelaltersrente sowie für dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen ab dem 18. Lebensjahr den grundlegenden Lebensunterhalt sichert. Die Leistung berücksichtigt die im Einzelfall bestehenden Bedarfe zur Deckung des Lebensunterhalts und ist von dem Bestehen von Hilfebedürftigkeit abhängig. Daher wird sie auch nur dann erbracht, wenn das eigene Einkommen und Vermögen der Leistungsberechtigten und deren Ehegatten sowie Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft nicht ausreicht, um den notwendigen individuellen Bedarf abzudecken.
Nach dem Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode ist jedoch beabsichtigt, die Lebensleistung von Menschen, die jahrzehntelang gearbeitet, Kinder erzogen und Angehörige gepflegt haben, zu honorieren und ihnen über eine „Grundrente“ ein regelmäßiges Alterseinkommen zehn Prozent oberhalb des Grundsicherungsbedarfs zu ermöglichen. Voraussetzung für den Bezug dieser „Grundrente“ soll außerdem eine Bedürftigkeitsprüfung entsprechend der Grundsicherung sein. Dazu, wie diese „Grundrente“ konkret ausgestaltet werden soll und wann sie eingeführt wird, gibt es zum aktuellen Zeitpunkt und über die Ausführungen im Koalitionsvertrag hinaus jedoch noch keine Festlegungen.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil