Wie Sie richtig schreiben, wurde das Beamtenversorgungsrecht für die Landesbeamten zusammen mit dem Besoldungsrecht durch die Föderalismusreform 2006 in die Gesetzgebungskompetenz der Bundesländer übertragen
Auch wenn im Regelfall laufende Kosten (z.B. Miete u. ä.) am Anfang des Monats abgebucht bzw. eingezogen werden, entstehen den Rentnerinnen und Rentnern durch diese geringfügige Zahlungsänderung im Regelfall keine Nachteile, da sie keinen Einfluss auf den Rentenanspruch als solchen hat. Für die Solidargemeinschaft der Versicherten und Rentner insgesamt führte die Umstellung des Zahlungszeitpunktes jedoch zu erheblichen finanziellen Entlastungen und zu einer Stabilisierung des Beitragssatzes.
Die Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme war von Anfang an als befristete Maßnahme geplant. Mit dem Ende der befristeten Senkung am 31. März ist nun die Steuer wieder von sieben auf 19 Prozent gestiegen.
Da es sich bei Ihrer Nachricht um eine sehr individuelle Anfrage handelt, bitte ich Sie, sich direkt an das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unter info@bmas.bund.de zu wenden.
Die Inflationsausgleichsprämie ist im Zusammenhang mit der Preissteigerung eine zeitlich beschränkte freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie ist kein gesetzlicher Anspruch.