Hallo Herr Heil, viele Beschaftigte bekommen bis zu 3000 Euro STEUERFREI als Inflationsausgleich. Warum müssen Rentner die Est pflichtig sind ihre Einkünfte weiterhin voll nach Tabelle versteuern?
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Der Staat erhebt Steuern auf Einkünfte, um seine Verpflichtungen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern zu erfüllen. Dies gilt sowohl für Erwerbstätige als auch für Rentnerinnen und Rentner, da Renten auch als Einkünfte gelten. Gesetzliche Renten wurden schon vor 2005 besteuert. Mit der sogenannten „vorgelagerten Besteuerung“ wird die Steuer von den Beiträgen erhoben beziehungsweise die Beiträge werden aus versteuertem Einkommen geleistet.
Allerdings wurde die Rentenbesteuerung ab 2005 neu geregelt, mit der Einführung des Systems der „nachgelagerten Besteuerung“. Das bedeutet: Alles, was Sie seit 2005 für die Altersvorsorge aufgewendet haben, wurde zunehmend steuerfrei. Im Gegenzug werden Ihre jetzigen Renteneinkünfte besteuert. Dieser Wechsel erfolgt Schritt für Schritt in einer langen Übergangszeit von 35 Jahren. In der Regel ist diese „nachgelagerte Besteuerung“ der Rente von Vorteil. Denn die Aufwendungen für Ihre Altersvorsorge haben seit 2005 die Steuerbelastung während Ihrer Berufsjahre verringert. Im Bezug der Altersrente sind Ihre Einnahmen üblicherweise geringer und damit auch der Steueranteil auf Ihre Rente.
Was den steuerfreie Inflationsausgleich angeht, so ist dies eine freiwillige Maßnahme, die Arbeitgeber*innen umsetzen können. Arbeitnehmer*innen, die diesen Ausgleich erhalten, müssen weiterhin Steuern auf ihren Lohn zahlen. Nur der Inflationsausgleich ist von der Besteuerung ausgenommen.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB