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Frage von Tim M. •

Arbeitsminister Heil, wie sollen Bürgergeldempfänger*innen, die zu 100% sanktioniert wurden, ihren Strom bezahlen?

Leistungsempfänger*innen müssen ihre Stromkosten aus ihrem Regelsatz finanzieren. Bei einer 100-prozentigen Sanktion von bis zu zwei Monaten häufen sich Schulden in Höhe des Abschlags an. Ist dies in Ihrem Gesetzentwurf berücksichtigt?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Beim Entzug des Regelbedarfes bei willentlicher Arbeitsverweigerung können die Betroffenen ihre Bedarfe jederzeit durch Verdiensteinnahmen über die Annahme des konkreten Jobangebotes decken und so eine Verschuldung vermeiden.

Unabhängig davon gilt, dass der Stromverbrauch im Haushalt, soweit er nicht auf Stromheizungen entfällt (sogenannter Haushaltsstroms für elektrische Geräte und Beleuchtung), Teil des pauschalierten Regelbedarfs ist. Betroffene sollten sich daher umgehend bei ihrem Stromanbieter melden, um das von Ihnen persönlich ausgelöste Problem zu lösen (verspätete Zahlung vereinbaren). Soweit Zahlungsverpflichtungen für Energiekosten nicht erfüllt werden können und die Sperrung einer Energiezufuhr angedroht wird, kommen Darlehen oder im Ausnahmefall auch Zuschüsse (nicht rückzahlbare Leistungen) in Betracht (vgl. §§ 24 Absatz 1, 22 Absatz 8 SGB II).

Mit der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes wurden die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher zusätzlich gestärkt und ihr Schutz ausgeweitet. Die Novellierung beinhaltet, dass Haushaltskunden rechtzeitig vor einer geplanten Versorgungsunterbrechung über kostenlose Möglichkeiten zur Vermeidung der Versorgungsunterbrechung informiert werden.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB

 

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