Die Richtlinie (EU) 2022/2041 über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union (EU-Mindestlohn-Richtlinie) ist bis zum 15. November 2024 in nationales Recht umzusetzen. Die Bundesregierung prüft aktuell noch, ob sich aus der EU-Mindestlohn-Richtlinie gesetzgeberischer Umsetzungsbedarf im Mindestlohnrecht ergibt.
Es sind, wenn hinsichtlich der Gestaltung alters- und alternsgerechter Arbeitsplätze Handlungsbedarf für bestimmte Berufsgruppen bzw. für besonders belastende Tätigkeiten gesehen wird, in erster Linie die Sozialpartner aufgerufen, differenzierte betriebs- und branchenbezogene Regelungen zu schaffen
Für globalen Klimaschutz brauchen wir engagierte Politik auf nationaler und internationaler Ebene. Obwohl Klimaschutz in der Verfassung verankert ist, erfordert konkrete Klimapolitik demokratische Mehrheiten. Dafür setzen sich meine Partei und ich weiterhin ein.
Seit vielen Jahren habe ich mich dafür eingesetzt, dass der von vielen Betriebsrentnerinnen und -rentnern als ungerecht empfundene volle Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung reduziert wird. Dies ist nun seit dem Jahr 2020 der Fall.
Mit der allgemeinen Sicherungsfunktion der Bundeszuschüsse gewährleistet der Bund die dauerhafte Funktions- und Leistungsfähigkeit der Rentenversicherung auch unter sich verändernden ökonomischen und demografischen Rahmenbedingungen