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Frage von Jan P. •

Wann wird der doppelte Krankenkassenbeitrag auf Betriebsrenten aufgehoben.

Herr Heil, wann wird der doppelte Krankenkassenbeitrag auf Betriebsrenten aufgehoben.

Der geringe Freibetrag entlastet höhere Betriebsrenten kaum.

Der Betriebsrentenempfänger mit einer höheren Betriebsrente wird doch nicht kranker sein als jeder andere auch so das ggf. ein höherer Beitrag gerechtfertigt wäre.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr P.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. 

Seit vielen Jahren habe ich mich dafür eingesetzt, dass der von vielen Betriebsrentnerinnen und -rentnern als ungerecht empfundene volle Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung reduziert wird. Dies ist nun seit dem Jahr 2020 der Fall. Seither gibt es einen dynamischen Freibetrag, der im Ergebnis dazu führt, dass die Mehrheit der Betriebsrentnerinnen und -rentner nur noch maximal den halben Beitragssatz zu zahlen hat. 

Das ist nicht die Maximallösung für alle Betriebsrentnerinnen und -rentner. Aber diese Kompromisslösung ist vernünftig und ausgewogen. Sie trägt zum einen dem berechtigten Interesse nach mehr Beitragsgerechtigkeit Rechnung. Dass dabei höhere Betriebsrenten weniger entlastet werden als kleine Betriebsrenten, entspricht dem Gedanken der Leistungsfähigkeit. Diese Kompromisslösung sichert zum anderen der gesetzlichen Krankenversicherung wichtige Beitragseinnahmen, ohne die sie ihre Leistungen nicht mehr wie gewohnt erbringen könnte. Leistungen, von denen besonders auch die Rentnerinnen und Rentner profitieren. 

Mit freundlichen Grüßen

Hubertus Heil, MdB

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