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Hubertus Heil
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Frage von Manfred M. •

Entgelte im Übergangsbereich werden in voller Höhe in als RV-Entgelte bewertet. Wie werden die nicht Beitragsgedeckten Entgeltanteile im Bundeszuschuss berücksichtigt?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr M.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. 

Die an die gesetzliche Rentenversicherung gezahlten Bundesmittel erfüllen mehrere Aufgaben, wozu auch die pauschale Abgeltung nicht beitragsgedeckter Leistungen zählt. Diese Leistungen unterliegen fortlaufend Veränderungen. Die Funktion der Bundeszuschüsse geht allerdings weit über die Erstattung einzelner Leistungen bzw. Leistungsteile hinaus. Mit der allgemeinen Sicherungsfunktion der Bundeszuschüsse gewährleistet der Bund die dauerhafte Funktions- und Leistungsfähigkeit der Rentenversicherung auch unter sich verändernden ökonomischen und demografischen Rahmenbedingungen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Hubertus Heil, MdB

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