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Hubertus Heil
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Frage von Frank N. •

Sehr geehrter Herr Heil,warum können Arbeitnehmer die Jahrzehnte lang 3 und 4 Schichtsystem arbeiten nicht eher in Rente. Es ist ja bekannt dass Schichtarbeit mit dem wechselnden Schlafrhythmus nicht

Gesund ist.Was auch die Lebenserwartung verringert.mfg.Frank

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Sehr geehrter Herr F.,

vielen Dank für Ihre Frage. 

Bereits im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz („Rente mit 67“) wurde vielfach vorgeschlagen, Versicherte, die in ihrem Erwerbsleben „gesundheitlich besonders belastende Berufe“ ausgeübt haben, besser zu stellen. Die Beurteilung der Frage, welche Tätigkeiten hierunter fallen und welche nicht, ist jedoch äußerst schwierig. 

So stimme ich Ihnen zu, dass die tägliche Arbeit im Schichtdienst besondere Anforderungen stellt. Es gibt aber auch weitere Berufsgruppen mit oder ohne Schichtdienst mit besonderen Belastungen, wie z.B. Berufspiloten, Beschäftigte bei Werksfeuerwehren, Stahlarbeiter in der 1. und 2. Hitze, im Pflegedienst Beschäftigte usw. Die Prüfung derartiger Forderungen nach berufsgruppenbezogenen Lösungen würde stets zu dem Ergebnis führen, dass der Ausschluss vergleichbarer Personengruppen, wie Berufskraftfahrer oder Krankenschwestern, kaum zu rechtfertigen wäre, sodass mit ständigen Diskussionen gerechnet werden müsste. 

Bei Forderungen nach Änderungen des Rentenrechts zugunsten einzelner Berufsgruppen bzw. zugunsten besonders belastender Tätigkeiten muss darüber hinaus stets bedacht werden, dass derartige Sonderbestimmungen nicht mit dem Gedanken der Beitragsgerechtigkeit vereinbar wären. Solche Regelungen würden dazu führen, dass zwar für alle versicherungspflichtig Beschäftigten der gleiche Beitragssatz gälte, jedoch die Beschäftigten bestimmter Berufsgruppen bzw. mit bestimmten Tätigkeiten durch eine vorzeitige Rentenzugangsmöglichkeit privilegiert würden.

Daher sind, wenn hinsichtlich der Gestaltung alters- und alternsgerechter Arbeitsplätze Handlungsbedarf für bestimmte Berufsgruppen bzw. für besonders belastende Tätigkeiten gesehen wird, in erster Linie die Sozialpartner aufgerufen, differenzierte betriebs- und branchenbezogene Regelungen zu schaffen. Sie kennen die spezifischen Interessen dieser Personenkreise und haben im besonderen Maße die Möglichkeit und Verantwortung, diese zu berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen

Hubertus Heil, MdB

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