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SPD
• 05.07.2024

Wer im Eingangsverfahren, im Berufsbildungsbereich oder im Arbeitsbereich einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen (WfbM) tätig ist, hat im Falle von Hilfebedürftigkeit einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII. Dies ergibt sich daraus, dass Menschen mit Behinderungen in der WfbM als dauerhaft voll erwerbsgemindert gelten.

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SPD
• 05.07.2024

Es besteht keine Notwendigkeit oder Planung, das Renteneintrittsalter in der gesetzlichen Rentenversicherung weiter anzuheben oder gar einzelne Altersrenten abzuschaffen. Das gilt auch für die Rente für langjährig Versicherte oder die Rente für schwerbehinderte Menschen.

Frage von Sabine K. • 12.06.2024
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• 03.07.2024

Trotzdem ist klar: Rentnerinnen und Rentner haben unsere Anerkennung verdient und müssen sich auf eine sichere Rente verlassen können. Dafür konnten wir in der aktuellen Legislaturperiode bereits viel erreichen.

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