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Hubertus Heil
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Frage von Ines K. •

Können Menschen, die im Berufsbildungsbereich oder im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen beschäftigt sind Bürgergeld bekommen?

Sehr geehrter Herr Heil,

in einer früheren Frage haben Sie behauptet, dass es für Beschäftigte in der WfbM möglich ist Bürgergeld zu bekommen, wenn diese erwerbsfähig sind. Ich frage mich, ob sich das zumindest für den Arbeitsbereich in der WfbM nicht von vornherein schon ausschließt.

Und für den Eingangsbereich, in dem die Frage der Erwerbsfähigkeit zunächst ja noch abgeklärt wird, ist ebenfalls die Regelung ins SGB XII aufgenommen worden, dass auch für die Beschäftigten dort schon ein Anspruch auf Leistungen nach dem 4. Kapitel SGB XII besteht. Prinzipiell sind Menschen ja vom Bürgergeld ausgeschlossen, wenn Sie Grundsicherung nach dem SGB XII erhalten können. Würde das in diesem Fall nicht gelten?

Ich bin gespannt auf Ihre Antwort.

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Sehr geehrte Frau K.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. 

Wer im Eingangsverfahren, im Berufsbildungsbereich oder im Arbeitsbereich einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen (WfbM) tätig ist, hat im Falle von Hilfebedürftigkeit einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII. Dies ergibt sich daraus, dass Menschen mit Behinderungen in der WfbM als dauerhaft voll erwerbsgemindert gelten. 

Wer erwerbsfähig ist, hat im Falle von Hilfebedürftigkeit Anspruch auf das Bürgergeld nach dem SGB II. Dies gilt selbstverständlich auch für Menschen mit Behinderungen. 

Wer leistungsberechtigt ist in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung hat keinen Anspruch auf Bürgergeld, der Leistungsausschluss gilt auch umgekehrt. 

Bei Vorliegen einer (dauerhaften) vollen Erwerbsminderung ist aus gesundheitlichen Gründen eine regelmäßige tägliche Arbeitszeit unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes von weniger als drei Stunden möglich. Ab einer regelmäßigen täglichen Arbeitszeit von mindestens drei Stunden liegt Erwerbsfähigkeit vor. 

Mit freundlichen Grüßen

Hubertus Heil, MdB

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