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Hubertus Heil
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Frage von Manfred R. •

Wie ist Ihre Planung, um Menschen wieder zu einer Existenz sichernden (und erfüllenden) Arbeit zu motivieren?

Sehr geehrter Herr Heil,

mehrere Firmen in unserer Nähe suchen vergeblich nach Mitarbeitern für "einfache Tätigkeiten". Der Erfolg ist zum Verzweifeln gering, auch bei relativ guten Angeboten. Beispielsweise hatte unser Bäckereiverkauf nur noch an wenigen Tagen die Woche geöffnet. Handwerker haben Probleme, einsatzwillige Personen zu finden.

Sind Sie tatsächlich der Meinung, dieses Verhalten habe nichts mit der Einführung des Bürgergelds zu tun, und wie regelrecht damit geworben wird?

Wie ist Ihre Planung, um Menschen wieder zu einer Existenz sichernden (und erfüllenden) Arbeit zu motivieren?

Vielen Dank für eine Antwort.
Mit freundlichen Grüßen,
M.,

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr R.

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Der Fachkräftemangel ist ein ernsthaftes Problem, das viele Branchen betrifft und sich zukünftig aufgrund von Demografie, Digitalisierung und Dekarbonisierung weiter verschärfen wird. 

Die Einführung des Bürgergelds im Jahr 2023 zielt darauf ab, Menschen in schwierigen Lebenslagen mehr Sicherheit zu bieten und sie langfristig in den Arbeitsmarkt zu integrieren: aus diesem Grund sind Weiterbildung und Qualifizierung Kernkomponenten des Bürgergelds. Denn durch bessere Weiterbildung, Qualifizierung und gezielte Vermittlung können Menschen langfristig in Arbeit gebracht werden.

Die Behauptung, dass der Anreiz, einen Job anzunehmen, durch die Einführung des Bürgergeldes gesunken ist – insbesondere bei Mindestlohnvergütung – kann durch aktuelle Berechnungen des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung widerlegt werden. Beschäftigte, die Vollzeit zum Mindestlohn arbeiten, haben in unterschiedlichen Konstellationen ein höheres Einkommen als Personen, die Bürgergeld beziehen. So haben Alleinstehende, die in Vollzeit zum Mindestlohn arbeiten, monatlich 532 Euro mehr Nettoeinkommen als alleinstehende Bezieher*innen von Bürgergeld. Eine vierköpfige Familie mit zwei Kindern, in der ein Elternteil zum Mindestlohn arbeitet und der zweite nicht erwerbstätig ist, hat netto zwischen 412 und 640 Euro mehr zur Verfügung als bei Bürgergeldbezug, abhängig vom Alter des Kindes. Bei drei Kindern liegt der Einkommensvorteil zwischen 429 und 771 Euro.

Arbeit ist mehr als Broterwerb, sie bringt Austausch, Anerkennung und Sinn und sichert später eine vernünftige Rente. Wer arbeitet, hat die Chance auf Aufstieg, auf mehr Geld und Wohlstand. Das ist unser Ziel.

Zudem ist klar: Arbeit macht einen finanziellen Unterschied. Dafür sorgt unser Sozialstaat. Allein die Erhöhung des Mindestlohnes zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro macht diesen spürbar. Hinzu kommen weitere Anreize zu arbeiten – auch und gerade für Beschäftigte mit geringen Löhnen. Zum Beispiel wurde das Wohngeld erhöht und bedürftig arbeitende Eltern, die zusätzlich zum Kindergeld einen Kinderzuschlag von bis zu 250 Euro pro Monat erhalten, unterstützt. Auch die Einkommensfreibeträge für Bürgergeld-Beziehende wurden angehoben.

Mit freundlichen Grüßen 

Hubertus Heil, MdB

 

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