(...) Sie fragen mich zusätzlich zu einzelnen Sanktionstatbeständen. Wie Sie bin ich nicht davon überzeugt, dass gesonderte Sanktionen für jüngere Leistungsberechtigte sinnvoll sind. (...)
(...) Es darf aber bei aller Kritik nicht übersehen werden, dass vom RV-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz auch Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner profitieren werden, die bereits eine Rente beziehen. Denn mit dem Gesetz wurde eine Haltelinie eingeführt, die sicherstellt, dass das Rentenniveau bis zum Jahr 2025 mindestens 48 Prozent beträgt. Hiervon werden alle Rentnerinnen und Rentner profitieren. (...)
(...) Ich kann Ihren Unmut darüber gut nachvollziehen. Allerdings wären weitere Mittel in Höhe von mehreren Milliarden Euro notwendig, wenn für den Bestand der Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner eine Lösung hinsichtlich der Verlängerung der Zurechnungszeit erzielt werden soll. Bereits zur Finanzierung dieses Gesetzes sind erhebliche finanzielle Mittel erforderlich, deren Bereitstellung erst nach langwierigen politischen Verhandlungen erreicht werden konnte. (...)
(...) Es darf bei aller Kritik aber nicht übersehen werden, dass es auch beim Rentenniveau zu Verbesserungen kommen wird. Denn mit dem von Ihnen angesprocheDenn mit dem von Ihnen angesprochenen Gesetz wird eine Haltelinie eingeführt>, dass das Rentenniveau bis zum Jahr 2025 mindestens 48 Prozent beträgt. Hiervon profitieren alle Rentnerinnen und Rentner. (...)
(...) Deswegen soll die Verbesserung bei den Kindererziehungszeiten allen Müttern und Vätern zugutekommen, die vor 1992 geborene Kinder erzogen haben. Die Anerkennung von insgesamt drei Jahren Kindererziehungszeit für alle vor 1992 geborenen Kinder würde die Kosten für diese Maßnahme verdoppeln. Dies kann nicht außer Acht gelassen werden, denn bei der Finanzierung müssen immer auch die Interessen zukünftiger Generationen berücksichtigt werden. (...)