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Hubertus Heil
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Frage von Wolfgang M. •

Frage an Hubertus Heil von Wolfgang M. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Hr. Heil,

seit langer Zeit bin ich sehr an politischen Fragen interessiert. Ich verfolge viele politische Diskussionen im Fernsehen.

Ein häufiger Streitpunkt ist Aufstocken gegen Mindestlohn. Eine Frage blieb für mich bei allen diesen Diskussionen unbeantwortet:

Leute im ALGII haben verschiedene Restriktionen: z.B. kein Vermögen über dem Schutzvermögen, maximale Wohnungsgröße, minderwertiges Auto.

Gelten diese Restriktionen auch für die Aufstocker?

Wenn es so wäre, dann gäbe es neben dem bürokratischen Aufwand doch einen erheblichen Unterschied zwischen Aufstocken und Mindestlohn.

Wenn es so wäre, warum wird auf diesen Unterschied bei den TV-Diskussionen nicht hingewiesen?

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Mücke

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Dr. Mücke,

vielen Dank für Ihre Anfrage auf abgeordnetenwatch.de, auf die ich Ihnen gerne antworten möchte.

In den Debatten der letzten Wochen ist das Thema Grundsicherung immer wieder diskutiert worden. Wir haben in Deutschland das Problem, dass Menschen, die voll arbeiten, am Ende des Monats nicht viel mehr oder sogar weniger in der Tasche haben als Empfänger der staatlichen Grundsicherung. Viele Menschen arbeiten den ganzen Tag und müssen trotzdem noch Grundsicherung beantragen, um über die Runden zu kommen.

In der Tat ist es dann so, dass die Restriktionen, die für Empfänger von ALG II gelten - vorrangigen Einsatz des Vermögens, Bedarfsprüfung, etc. - auch für die sogenannten „Aufstocker“ gelten, d.h. für diejenigen, deren Lohn durch die Freibetragsregelung im SGB II aufgestockt wird.

Darum hat die SPD immer wieder einen flächendeckenden Mindestlohn gefordert, damit die Menschen, die hart arbeiten, auch von ihrem Lohn leben können. Nur ein allgemein verbindlicher Mindestlohn bringt Ordnung auf den Arbeitsmarkt und würde dafür sorgen, dass ordentliche Arbeit auch ordentlich bezahlt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Hubertus Heil

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