(...) Ich habe mich bereits seit vielen Jahren dafür eingesetzt, dass der volle Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung abgeschafft oder zumindest erheblich reduziert wird. Die gefundene Kompromisslösung erscheint vernünftig und sozial ausgewogen. Sie trägt zum einen den berechtigten Interessen der Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner nach mehr Beitragsgerechtigkeit Rechnung, behält zum anderen aber auch die Finanzierbarkeit der gesetzlichen Krankenversicherung im Blick. (...)
(...) Die Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD hat sich jüngst darauf verständigt, für Betriebsrenten einen Freibetrag einzuführen, innerhalb dessen keine Krankenversicherungsbeiträge aus Betriebsrenten mehr zu leisten sind. Dies bedeutet, dass künftig erst ab dem ersten Euro oberhalb des Freibetrags Krankenversicherungsbeiträge fällig werden. Der Freibetrag ist dynamisch ausgestaltet; er beträgt seit dem 01. Januar 2020 rund 160 Euro monatlich und wird jährlich angepasst. (...)
(...) Wir, die Mitglieder der SPD Fraktion, setzen uns für die Einführung der FTT ein, um für eine faire Besteuerung des Finanzsektors zu sorgen und dazu beizutragen, dass sich alle Teile der Wirtschaft angemessen an der Finanzierung unseres Gemeinwesens beteiligen. Bislang unterliegen Finanzdienstleistungen – anders als sonstige Güter und Dienstleistungen – ganz überwiegend nicht der Umsatzsteuer. (...)
Sehr geehrter Herr Prott,
vielen Dank für die weitere Nachricht bezüglich der Doppelverbeitragung des Krankenkassenbeitrages bei Betriebsrenten. Ich freue mich über Ihr Interesse und Ihr Engagement.
Ich freue mich über Ihr Interesse an meiner Position zum Angehörigen-Entlastungsgesetz.
Ich habe mich letztes Jahr stark für die Einführung und Umsetzung des Angehörigen-Entlastungsgesetz eingesetzt. Umso mehr freue ich mich darüber, dass dieses am 01. Januar 2020 in Kraft getreten ist.
(...) Der Gesetzentwurf wurde am 14. August 2019 im Bundeskabinett verabschiedet und muss nun das weitere parlamentarische Verfahren durchlaufen. Das bedeutet, dass der Bundesrat, also die qualifizierte Mehrheit der Bundesländer, und der Bundestag dem Gesetzentwurf zustimmen müssen. (...)