Frage an Hubertus Heil von Jan P. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Heil!
Frau Merkel lehnt den doppelten Krankenkassenbeitrag auf Betriebsrenten trotz Ungleichbehandlung ab.
Sehr viele Abgeordnete aller Parteien erkennen dieses Problem und wollen es lösen.
Kraft ihres Amtes lässt aber Frau Merkel die Abgeordneten an die Wand laufen und setzt ihren Beschluss durch. Inhaber eines solchen Führungsstils .................!!!
Meine Frage: Herr Heil werden sie weiter für die Ungleichbehandlung der doppelten Krankenkassenbeiträge auf Betriebsrenten kämpfen. Wir Betriebsrentner und zukünftigen Betriebsrentner werden es ihnen danken.
Wir sollten nicht bis 2021 warten.
Sehr geehrter Herr Prott,
vielen Dank für die weitere Nachricht bezüglich der Doppelverbeitragung des Krankenkassenbeitrages bei Betriebsrenten. Ich freue mich über Ihr Interesse und Ihr Engagement.
Bitte beachten Sie hierzu meine Antwort auf Ihre letzte Nachricht vom 06. Oktober 2019:
Sehr geehrter Herr Prott,
ich bedanke mich für Ihre Nachricht bezüglich des vollen Beitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung auf Betriebsrenten. Wie Sie sicherlich mitbekommen haben werden, haben wir uns zusammen mit dem Koalitionspartner CDU/CSU darauf geeinigt diese abzuschaffen.
Dies bedeutet, dass seit dem 01. Januar 2020 erst ab dem ersten Euro oberhalb des Freibetrags Krankenversicherungsbeiträge fällig werden. Der Freibetrag ist dynamisch ausgestaltet und beträgt im Jahr 2020 rund 160 Euro monatlich.
Im Ergebnis ist also auf Betriebsrenten bis ca. 320 Euro monatlich - das sind derzeit circa 60 Prozent aller Betriebsrenten - höchstens der halbe Krankenversicherungsbeitrag zu zahlen. Auch für die übrigen 40 Prozent höheren Betriebsrenten sinkt die Beitragsbelastung um circa 300 Euro im Jahr.
Die gefundene Kompromisslösung erscheint vernünftig und sozial ausgewogen. Sie trägt zum einen den berechtigten Interessen der Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner nach mehr Beitragsgerechtigkeit Rechnung, behält zum anderen aber auch die Finanzierbarkeit der gesetzlichen Krankenversicherung im Blick. Weitergehende Forderungen, insbesondere nach Erstattung in der Vergangenheit bereits gezahlter Krankenversicherungsbeiträge, würden die gesetzliche Krankenversicherung überlasten und können daher nicht erfüllt werden.
Ebenfalls wird der Auf- und Ausbau der betrieblichen Altersvorsorge so von einem erheblichen Hemmnis befreit. Der Vorwurf, eine Betriebsrente würde sich wegen der Krankenversicherungsbeiträge nicht lohnen, dürfte der Vergangenheit angehören.
Zahlungen zum Aufbau einer Betriebsrente sind in erheblichem Umfang steuer- und sozialversicherungsfrei möglich. Spätestens ab 2022 sind zudem Arbeitgeber verpflichtet, bei einer Entgeltumwandlung 15 Prozent der ersparten Sozialversicherungsbeiträge an die Beschäftigten weiterzuleiten. Im Ergebnis fließen bei 100 Euro umgewandeltem Arbeitsentgelt 115 Euro in die Betriebsrente der Beschäftigten. Die ausgezahlte Betriebsrente ist mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Zusammen mit dem neuen Freibetrag in der Krankenversicherung besteht damit für die meisten Beschäftigten eine sehr lukrative Möglichkeit, zusätzlich für das Alter vorzusorgen.
Herr Prott, ich freue mich über diesen bereits umgesetzten Erfolg und hoffe ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil