Frage an Hubertus Heil von Joachim M. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Heil, ich habe an der SPD- Regionalkonferenz in Braunschweig als Zuhörer teilgenommen. Ich hatte auch Gelegenheit eine Frage zu stellen. Diese wurde leider nur ausweichend und aus meiner Sicht nicht Zufriedenstellend beantwortet. Darum versuche ich es heute nochmals.
Ca. 7 Mio. Direktversicherte oder Betriebsrentner fühlen sich „ erst angelockt, dann abgezockt“ wenn der vor 2004 geschlossene Vertrag zur - von Politikern angepriesenen privaten Altersvorsorge- ausgezahlt wird. Von der über Jahre angesparten Summe müssen ca. 20% an die GKV abgeführt werden.
1.Frage: Wie wollen Sie bzw. Ihre Partei diese Ungerechtigkeit der doppelten Verbeitragung beseitigen?
2. Frage: Wie erklären Sie/ Ihre Partei den Betroffenen ( Viele davon sind noch SPD- Wähler) den Eingriff in bestehende Verträge? Der uralte Grundsatz „ pacta sund servanda“ wurde einfach ausgehebelt.
3. Frage: Wann wird die „Abzocke“ gestoppt und eine Gesetzesänderung, wie Bestand vor 2004, vom Gesetzgeber beschlossen.
In hoffnungsvoller Erwartung auf eine Antwort verbleibe ich mit freundlichem Gruß ,
Ihr noch SPD- Wähler J. M. aus Bad Harzburg
Sehr geehrter Herr M.,
vielen Dank für Ihre Nachricht bezüglich der Doppelverbeitragung von Betriebsrenten.
Ich habe mich lange dafür eingesetzte, dass der als ungerecht empfundene volle Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung abgeschafft oder zumindest erheblich reduziert wird.
Die Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD hat sich jüngst darauf verständigt, für Betriebsrenten einen Freibetrag einzuführen, innerhalb dessen keine Krankenversicherungsbeiträge aus Betriebsrenten mehr zu leisten sind. Dies bedeutet, dass künftig erst ab dem ersten Euro oberhalb des Freibetrags Krankenversicherungsbeiträge fällig werden. Der Freibetrag ist dynamisch ausgestaltet; er beträgt seit dem 01. Januar 2020 rund 160 Euro monatlich und wird jährlich angepasst.
Im Ergebnis ist also auf Betriebsrenten bis ca. 320 Euro monatlich - das sind derzeit circa 60 Prozent aller Betriebsrenten - höchstens der halbe Krankenversicherungsbeitrag zu zahlen. Auch für die übrigen 40 Prozent höheren Betriebsrenten sinkt die Beitragsbelastung um circa 300 Euro im Jahr.
Die gefundene Kompromisslösung erscheint vernünftig und sozial ausgewogen. Sie trägt zum einen den berechtigten Interessen der Betriebsrentnerinnen und Betriebsrentner nach mehr Beitragsgerechtigkeit Rechnung, behält zum anderen aber auch die Finanzierbarkeit der gesetzlichen Krankenversicherung im Blick. Weitergehende Forderungen, insbesondere nach Erstattung in der Vergangenheit bereits gezahlter Krankenversicherungsbeiträge, würden die gesetzliche Krankenversicherung überlasten und können daher nicht erfüllt werden.
Ebenfalls wird der Auf- und Ausbau der betrieblichen Altersvorsorge so von einem erheblichen Hemmnis befreit. Der Vorwurf, eine Betriebsrente würde sich wegen der Krankenversicherungsbeiträge nicht lohnen, dürfte der Vergangenheit angehören.
Zahlungen zum Aufbau einer Betriebsrente sind in erheblichem Umfang steuer- und sozialversicherungsfrei möglich. Spätestens ab 2022 sind zudem Arbeitgeber verpflichtet, bei einer Entgeltumwandlung 15 Prozent der ersparten Sozialversicherungsbeiträge an die Beschäftigten weiterzuleiten. Im Ergebnis fließen bei 100 Euro umgewandeltem Arbeitsentgelt 115 Euro in die Betriebsrente der Beschäftigten. Die ausgezahlte Betriebsrente ist mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Zusammen mit dem neuen Freibetrag in der Krankenversicherung besteht damit für die meisten Beschäftigten eine sehr lukrative Möglichkeit, zusätzlich für das Alter vorzusorgen.
Ich freue mich über Ihr Engagement und hoffe ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil