Portrait von Hubertus Heil
Hubertus Heil
SPD
87 %
886 / 1013 Fragen beantwortet
Frage von Sonja B. •

Frage an Hubertus Heil von Sonja B. bezüglich Soziale Sicherung

Guten Tag Herr Heil,

Sie haben sich persönlich für das Angehörigen-Entlastungsgesetz eingesetzt.

Wird das Gesetz aufgrund der Finanzierung scheitern, die Kommunen weigern sich die Mehrkosten zu tragen, daher ist mit einer Ablehnung im Bundesrat zu rechnen.

Das die Kommunen ihr Geld bei den Angehörigen auf eine Art und Weise eintreiben, die sehr umstritten ist. Der Großteil der Zahlungen auf fehlerhaften Bescheiden beruht oder aus Angst der Angehörigen vor eine Klage, kann es doch nicht sein, dass die Kommunen das Gesetz ablehnen. Geht es hier um Geld oder Macht?

Die Mehrkosten die entstehen sind im Hinblick auf andere Ausgaben verschwindet gering, da kann man als betroffener Bürger nur den Kopf schütteln.

Ich habe wegen dieses Gesetz meinen "Mann" nicht geheiratet, da er ansonsten alles bezahlen müsste.

Deutschland kann sich nicht weiter bei den Menschen mit mittleren Einkommen bedienen, während an anderer Stelle ständig großzügig mit Geld um sich geworfen wird.

Mit freundlichen Grüßen
S. B.

Portrait von Hubertus Heil
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau B.,

herzlichen Dank für Ihre Nachricht und Ihre Nachfrage zu meiner Meinung zum Angehörigen-Entlastungsgesetz.

Ich kann Ihnen versichern, dass ich ein besonders großer Unterstützer dieses Gesetzes bin, nicht zuletzt, weil ich als Minister für Arbeit und Soziales dieses Gesetz angestoßen habe. Auch als Sozialdemokrat bin ich davon überzeugt, dass die Entlastung unterhaltsverpflichteter Kinder von pflegebedürftigen Eltern dringend notwendig ist.

Am 27. September 2019 habe ich deshalb das Gesetz im Deutschen Bundestag eingebracht.

Sie sprechen ganz richtig Ungleichheiten an, die durch Zahlungen des Elternunterhaltes entstehen. Genau an dieser Stelle wird das Angehörigen-Entlastungsgesetz weitere spürbare Verbesserungen in der Sozialhilfe schaffen, bei der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und im Sozialen Entschädigungsrecht.

Die bislang nur in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung bestehende 100.000 Euro-Grenze, bei deren Überschreitung erst auf das Einkommen bzw. Vermögen der unterhaltsverpflichteten Eltern und Kinder von Leistungsberechtigten nach dem Vierten Kapitel SGB XII zurückgegriffen wurde, wird zukünftig in der Hilfe zur Pflege und sogar in der gesamten Sozialhilfe nachvollzogen − mit Ausnahme von unterhaltsverpflichteten Eltern minderjähriger Leistungsbezieher nach dem Dritten Kapitel SGB XII.

Zum Zeitplan kann ich Ihnen folgendes berichten:
Der Gesetzentwurf wurde am 14. August 2019 im Bundeskabinett verabschiedet und muss nun das weitere parlamentarische Verfahren durchlaufen. Das bedeutet, dass der Bundesrat, also die qualifizierte Mehrheit der Bundesländer, und der Bundestag dem Gesetzentwurf zustimmen müssen. Der Bundestag wird am 7./8.11.2019 abschließend über den Gesetzentwurf entscheiden und der Bundesrat wird am 29.11.2019 abstimmen. Da sowohl der Bundestag als auch der Bundesrat eigenständige unabhängige Organe sind, sind derartige Abstimmungsprozesse von uns nicht abschätzbar.

Wir gehen aber davon aus, dass das Gesetz am 1. Januar 2020 in Kraft treten wird.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen

Hubertus Heil

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Hubertus Heil
Hubertus Heil
SPD