Frage von Maren J. • 03.09.2022
Antwort ausstehend von Hubertus Heil SPD
Das übergeordnete Ziel bleibt ein angemessenes Lohnniveau sicherzustellen, in erster Linie durch Tarifverträge.
Um offene Stellen zu besetzen, müssen wir Qualifizierung und das Nachholen von Berufs- und Bildungsabschlüssen einfacher gestalten.
Sobald Sie im Jahr 2022 steuerpflichtig berufstätig waren, haben Sie ein Anrecht auf die Energiepreispauschale für Berufstätige in Höhe von 300 Euro.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist aber auch der Wechsel in eine andere Steuerklasse möglich, hier sollten Sie Ihr Finanzamt konsultieren.
Da Sie im September nicht angestellt waren und Krankengeld bezogen haben, besteht für Sie die Möglichkeit, die 300 Euro im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung geltend zu machen.