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Hubertus Heil
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Frage von Anita U. •

Erhöhung der EU Rente

Sehr geehrter Herr Heil, mein Mann erhielt von 2004 bis 2013 eine Erwerbsminderungsrente. 2014 ging diese in die Altersrente ( mit Abzügen) über.

Erhält er jetzt auch die Erhöhung von 7 ,5 %?

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau U.,

vielen Dank für Ihre Nachricht. 

Wenn Ihr Mann berechtigt ist, erhält er im Auftrag ihres Rentenversicherungsträgers vom Renten Service der Deutschen Post AG eine Mitteilung über seinen Rentenzuschlag.

Der Rentenzuschlag wird regelmäßig in der Höhe ausgezahlt wie dies auch ursprünglich ab Juli 2024 vorgesehen war. Ab Dezember 2025 setzt der reguläre Zuschlag ein, der zusammen mit der Rente ausgezahlt wird. 

Für Zugänge mit einem ursprünglichen Rentenbeginn vom 1. Januar 2001 bis zum 30. Juni 2014 beträgt der Zuschlag 7,5 Prozent des Zahlbetrags der jeweiligen Rente am 1. Juli 2024. 

Für Zugänge mit einem ursprünglichen Rentenbeginn vom 1. Juli 2014 bis zum 31. Dezember 2018 beträgt der Zuschlag 4,5 Prozent des Zahlbetrags der jeweiligen Rente am 1. Juli 2024.

Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB

 

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