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Hubertus Heil
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Frage von Ulrike L. •

Sehr geehrter Herr Heil, wann werden wir es schaffen die Regionalstellen vom Jobcenter auch zu digitalisieren.

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Sehr geehrte Frau L.,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Es ist ein Kernanliegen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, die digitale Transformation in der Arbeitswelt aktiv zu gestalten und möglichst ein flächendeckendes Angebot an digitalisierten Verwaltungsleistungen für Bürgerinnen und Bürgern im eigenen Ressort zur Verfügung zu stellen. 

Mit der erfolgreichen Umsetzung des Onlinezugangsgesetz (OZG) in der Bundesagentur für Arbeit wurde im Themenfeld Arbeit ein breites Angebot an digitalisierten Verwaltungsleistungen der Arbeitslosenversicherung sowie der gemeinsamen Einrichtungen (Jobcenter) umgesetzt. 

Die Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende werden von den Jobcentern allerdings in zwei unterschiedlichen Organisationsmodellen wahrgenommen.

Es gibt die sogenannten gemeinsamen Einrichtungen (gE). In diesen gemeinsamen Einrichtungen teilen sich die kommunalen Träger und die Bundesagentur für Arbeit die Zuständigkeit über die zu erbringenden Leistungen. In diesem Rahmen werden Jobcenter durch die Zentralverwaltung der Bundesagentur für Arbeit geführt, was eine gemeinsame und einheitliche Bereitstellung von Online-Angeboten und Services ermöglicht.

Neben den gemeinsamen Einrichtungen gibt es auch noch die zugelassenen kommunalen Träger (zkT). Die zkT führen die Grundsicherung für Arbeitsuchende in eigener kommunaler Verantwortung durch. Dies betrifft bundesweit rund ein Viertel aller Jobcenter (aktuell 104 zkT). Die Bereitstellung von Online-Angeboten und -Services obliegt auch hier der Eigenverantwortung der Kommunen.

Für Jobcenter, die als gemeinsame Einrichtungen organisiert sind, steht seit 1. Januar 2023 der digitale Hauptantrag für das Bürgergeld unter www.jobcenter.digital zur Verfügung. Das Onlineportal bietet darüber hinaus auch Online-Services wie die Möglichkeit, online Veränderungen mitzuteilen oder einen Weiterbewilligungsantrag (WBA) zu stellen. Auch Nachfragen und Nachweise können nun online eingereicht werden. Die Nutzung des Angebotes ist nicht nur mit dem PC, sondern auch mit Smartphone oder Tablet möglich. Perspektivisch wird den Bürgerinnen und Bürgern zudem eine App zur Verfügung stehen.

Viele kommunale Jobcenter bieten mittlerweile auch einen digitalen Bürgergeld Antrag an - bis Ende des Jahres soll dieses Angebot in allen kommunalen Jobcentern verfügbar sein.

Mit der Sozialplattform, die das Land NRW mit Unterstützung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales entwickelt hat, wurden digitale Anträge für weitere SGB II-Leistungen geschaffen - wie Leistungen für Bildung und Teilhabe, Förderung der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit oder Aktivierung und berufliche Eingliederung. Diese stehen nun, nach dem sog. Einer-für-alle-Prinzip, den Bundesländern zur Anbindung und Nachnutzung durch zkT zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Hubertus Heil, MdB

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