Weiterhin Krankengeld für Altersrentner geplant?
Sehr geehrter Herr Heil, ein Altersrentner kann nun bereits auch schon vor der Vollendung der Regelaltersgrenze unbegrenzt hinzuverdienen. Weiterhin steht ihm frei, ob er eine Voll- oder Teilrente beziehen möchte. Teilrenten sind bis zu 99,99 % des Vollrentenanspruchs wählbar. Ein Altersrentner, der weiterhin arbeitet und die Teilrente von 99,99 % wählt, erwirbt bei Krankheit den vollen Anspruch auf Lohnfortzahlung und Krankengeld (neben der Rente). Davon wird sehr oft Gebrauch gemacht. Planen Sie hierzu Anpassungen, damit das Krankengeld als Lohnersatzleistung nur an die Personen gezahlt wird, die keine weitere soziale Absicherung haben?
Sehr geehrte Frau R.
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Angelegenheiten, die die gesetzliche Krankenversicherung betreffen, fallen nicht in meinen Zuständigkeitsbereich als Arbeits- und Sozialminister, sondern hierfür ist das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zuständig. Dies gilt auch für die Frage eines Krankengeldanspruchs von Rentnerinnen und Rentnern. Für eine fachliche Beantwortung Ihres Anliegens müssen Sie sich daher bitte direkt an das BMG wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Hubertus Heil, MdB