
(...) Der Bundestag ist bei der Gründung der Infrastrukturgesellschaft eingebunden, und er hat weitreichende Informations- und Kontrollrechte. Zum Beispiel benötigen der Gesellschaftsvertrag und der fünfjährige Finanz- und Realisierungsplan die Zustimmung des Bundestages, das Parlament ist zudem im Aufsichtsrat vertreten. (...)