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Hubert Deittert
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Frage von August K. •

Frage an Hubert Deittert von August K. bezüglich Wirtschaft

Guten Abend Herr Deittert,

Stichwort Bioenergie hier: Bestandsschutz vor 2009 bestehender Anlagen wie z.B. Bioenergiepark "Klarsee" in Penkun
Auf Antrag der Bundesländer SH und NS soll § 19 Abs. 1 EEG 2009 in die Übergangsregelung des § 66 EEG 2009 aufgenommen werden. Das würde die o.a. Anlage in einer strukturschwachen Region mitsamt der daran hängenden Arbeitsplätze und andere vergleichbare in ihrem Bestand sichern. Seinerzeit wurde ich von der Volksbank umworben für Investitionen in Alternative Energien, z.B. in dieses Projekt. Ich hielt und halte die Beteiligung für sinnvoll für die Enrgieversorgung, die Menschen vor Ort und natürlich auch für mich und alle Investoren.
Ich hoffe und wünsche, dass Sie und die Mehrheit des Bundestages sich gegenüber Regionen und ihren Bewohnern mit bestehenden Anlagen, bestehenden vertraglichen Vereinbarungen und den Investitioren gegenüber im Wort und in der Pflicht fühlen.

Mit der Bitte um Stellungnahme und
mit freundlichem Gruß
August Kemme

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Kemme,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Bestandsschutz von Bioenergieanlagen.

Bei den Beratungen zur Novellierung des EEG im vergangenen Jahr hat sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Umweltausschuss für die Weiterführung der bestehenden Vergütungsregelung eingesetzt. Leider wurde dies von unserem Koalitionspartner, der SPD, abgelehnt.

Vor diesem Hintergrund unterstützen wir die Bundesratsinitiative der Länder Schleswig-Holstein und Niedersachsen, entsprechende Übergangsbestimmungen für Anlagen, die bis zum 1.1.2009 in Betrieb genommen wurden, zu schaffen.

Angesichts der beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfassungsbeschwerden bleibt zunächst abzuwarten, wie das Gericht entscheidet.

Mit freundlichem Gruß

Hubert Deittert MdB