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Hubert Deittert
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Frage von Michael S. •

Frage an Hubert Deittert von Michael S. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Deittert,
gerade jetzt im Wahlkampf ist das Thema "Familie -Kinder" bei vielen Politikern ein Schlagwort.
Mich als betroffenen Vater würde es interessieren, wie Sie die Position des Vater, bei Trennungs -und Scheidungssituationen stärken wollen ??? Gerade aus eigener Erfahrung, kann ich berichten, dass die staatlichen Einrichtungen wie Jugenamt, Familiengericht ( >Familienrichter), Schulen u.a., eigentlich nur die Mutter schützen. Hier ist eigentlich nur der Zahlvater gefragt, der regelmäßig den Unterhalt überweist und sich nicht in die Erziehung des(r) Kindes(r) einbringen will. Gerade Väter, die sich einbringen wollen, werden als empfundenund ausgegrentzt. Wenn diese Väter stärker unterstützt und in die Verantwortung genommen würden, stellte sich, nach meiner Meinung weniger die Frage der: Kinderbetreung, Gesamtschulen, Pisastudie und Entlstung der Alleinerziehenden.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Stramm,

für Ihre E-Mail vom 23. August 2005 danke ich Ihnen. Ich stimme Ihnen ausdrücklich zu, daß Väter auch nach einer Scheidung bzw. Trennung in die Verantwortung zu nehmen sind. Oberste Priorität bei allen familienrechtlichen Entscheidungen muß das Wohl des Kindes haben.

Wir haben als Deutscher Bundestag im Jahr 2004 mit dem Gesetz „zur Änderung der Vorschriften über die Anfechtung der Vaterschaft und das Umgangsrecht von Bezugspersonen des Kindes“ die Rechtsposition des leiblichen Vaters gestärkt. Da wir eine Ausweitung des Umgangrechts auf alle Verwandten dritten Grades vermeiden wollten, wurde auf Drängen der CDU/CSU-Fraktion hin der Rechtsanspruch auf Umgang mit dem Kind auf „enge Bezugspersonen“, die mit dem Kind in einer sozial-familiären Beziehung gestanden haben oder stehen, begrenzt.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion teilt jedoch die Kritik an der praktischen Durchsetzbarkeit des bestehenden Umgangsrechts. Wir werden daher im Rahmen der nach der Wahl durchzuführenden Neuordnung des familiengerichtlichen Verfahrens die Fragen der Umsetzung des Umgangsrechts, der Möglichkeiten zur Verfahrensbeschleunigung, der etwaigen Einführung eines „Umgangspflegers“ sowie von Veränderungen im Vollstreckungsrecht überprüfen.

Mit freundlichem Gruß

Hubert Deittert, MdB