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Hubert Deittert
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Frage von Wolfram K. •

Frage an Hubert Deittert von Wolfram K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Was haben Sie persönlich gegen die massive Überversorgung bei den Abgeordnetenpensionen getan?
Was tun Sie gegen die Bevorzugung von Abgeordneten, die 3.800 € steuerfreie Pauschale einstereichen ohne jeden Nachweis und ich als kleiner Unternehmer jede Parkquittung buchen muß.
Sind Abgeordnete gleicher als Bürger?
Wolfram Klemm

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Klemm,

vielen Dank für Ihre E-Mail. Ich halte die Entschädigung der Bundestagsabgeordneten für angemessen. Gemäß Art. 48 unseres Grundgesetzes haben die Abgeordneten des Bundestages einen „Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung“. Die Abgeordnetenentschädigung soll der Bedeutung des Amtes als Mitglied eines obersten Verfassungsorgans Rechnung tragen und die unabhängige Ausübung des Mandats gewährleisten. Ihre Höhe orientiert sich nach geltendem Recht an den Gehältern von gewählten hauptamtlichen Bürgermeistern und Oberbürgermeistern mittlerer Kommunen sowie von Richtern an Bundesgerichten.

Die Abgeordneten erhalten darüber hinaus eine öffentlich-rechtliche Altersversorgung. Dieses Modell wurde gewählt, weil es die auch für andere öffentliche Ämter in der Bundesrepublik eingeführte Versorgungsform ist.

Die zum 01. Januar 2008 erfolgte Anhebung der Diäten (die erste seit fünf Jahren) ist an eine Absenkung der Altersversorgung gekoppelt.

Die steuerfreie Kostenpauschale ist für mandatsbedingte Kosten, wie Unterhalt eines Wahlkreisbüros, zweite Wohnung am Parlamentssitz u.a. vorgesehen. Zur Vermeidung unnötiger Bürokratie halte ich diese Regelung für sinnvoll.

Mit freundlichem Gruß
Hubert Deittert, MdB