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Hubert Deittert
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Frage von Holger M. •

Frage an Hubert Deittert von Holger M. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Deittert,

mit Sorge beobachte ich, wie Herr Innenminister Dr. Schäuble die Einrichtung eines Überwachungsstaats unter dem Deckmantel der Abwehr von Terrorgefahr vorantreibt. Dazu zähle ich unter anderem

* die Online-Durchsuchung von PCs,

* die Vorratsdatenspeicherung von Verbindungsdaten,

* die Aufnahme von biometrischen Merkmalen in Ausweisdokumenten,

* Verwendung der Mautdaten zur Aufklärung von Straftaten.

Keine der Maßnahmen ist geeignet um die Sicherheit der Bürger in Deutschland signifikant bezüglich eines Terroranschlags zu erhöhen. Gleichzeitig forcieren aber alle Maßnahmen einen massiven Abbau der Grundrechte aller Bürger.

Noch gefährlicher wird es aber, wenn alle gesammelten Daten eines Tages miteinander verknüpft werden. Das wird nicht passieren? Ich erinnere noch mal an das Versprechen zur Nutzung der Mautdaten zu reinen Abrechnungszwecken.

Ich erwarte von der Politik den Schutz meiner Sicherheit - aber auch meiner Freiheit und meiner persönlichen Daten. Über die letzten Jahren betrachtet, gewinnt man aber immer mehr den Eindruck, dass Datenschutz als etwas lästiges angesehen wird. Anders kann ich mir auch nicht die Einigung zur Weitergabe von Fluggastdaten an die USA erklären. In dem Abkommen wird auf keinerlei Datenschutz in den USA bestanden. Was passiert mit meinen Daten dort?

Für mich sind die Äußerungen und Vorschläge von Innenminister Dr. Schäuble sowie die weiteren angesprochenen Maßnahmen im Kampf gegen den Terror nicht tragbar. Sie bringen keine Sicherheit, sondern manifestieren einen polizeilichen Überwachungsstaat.

Ich würde mich freuen, wenn Sie mir Ihre Position zu den Handlungen und Gesetzesinitiativen von Herrn Dr. Schäuble erläutern, und wie Sie den Wert des Datenschutzes in der heutigen Zeit beurteilen.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Mense,

haben Sie vielen Dank für Ihre umfangreiche E-Mail, gerne lege ich Ihnen meinen Standpunkt zu Ihren Befürchtungen, Deutschland entwickle sich mit den Initiativen des Bundesinnenministers Schäuble zum Überwachungsstaat, dar.

Die von Ihnen geäußerten Befürchtungen zu den „Sicherheitsgesetzen“ halte ich für nicht angemessen. Der Eindruck, der auch vor allem durch eine nicht objektive Berichterstattung in der Presse entstanden ist trifft nicht zu und so will ich Ihnen im folgenden den Sachstand und die Überlegungen aus Sicht der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag erklären.

Zudem ist es noch völlig offen, ob und was für eine Einigung in der großen Koalition gefunden werden kann. Sicher ist, dass jede Neuerung intensiv auf ihre Effizienz und rechtsstaatliche Korrektheit überprüft wird. Die systematische Wertordnung des Grundgesetzes gilt uneingeschränkt – auch wenn gegebenenfalls einzelne Klarstellungen vorgenommen werden sollten.

Als „Sicherheitsgesetze“ betroffen sind konkret das Bundeskriminalamtgesetz (z.B. Online-Durchsuchung, Richterband), das Autobahnmautgesetz, das Luftsicherheitsgesetz (Ggf. GG-Änderung bezüglich Streitkräfteeinsatz), das Passgesetz (z.B. Online-Abruf von Lichtbildern aus den Pass- und Ausweisregistern), das Bundesverfassungsschutzgesetz (Novellierung der nachrichtendienstlichen Wohnraumüberwachung) und das Artikel-10-Gesetz (Kernbereichsschutz bei G 10-Maßnahmen).

Im Einzelnen kann ich aus Sicht der CDU/CSU-Fraktion dazu folgendes sagen:

Online-Durchsuchung:
Bei den BKA-Präventivbefugnissen geht es darum, eine Rechtsgrundlage für eine Online-Durchsuchung zur Abwehr terroristischer Gefahren zu schaffen. Hierfür besteht hoher fachlicher Bedarf. Insbesondere Terroristen nutzen zunehmend moderne Kommunikationsmittel wie das Internet. Unter Umständen ist eine Online-Durchsuchung die einzige Möglichkeit, die erforderlichen Informationen zu erhalten, um einen terroristischen Anschlag zu verhindern. Dazu gehören selbstverständlich verfahrensrechtliche Absicherungen wie ein Richtervorbehalt sowie eine klar bestimmte Eingriffschwelle. Ebenfalls notwendig sind praxisgerechte Regelungen zum Schutz des Kernbereichs der persönlichen Lebensgestaltung.

Wohnraum- und Telefonüberwachung:
Eingriffe in die Grundrechte – das haben auch die Obersten Richter festgestellt – sind zulässig, wenn sie zur Verbrechensbekämpfung notwendig sind. Das gilt auch für präventive Maßnahmen. Es kommt nur darauf an, dass sie nicht auf bloße Vermutung hin erfolgen, sondern wenn Tatsachen den Verdacht rechtfertigen. Außerdem müssen alle erhobenen Daten einem Richter vorgelegt werden, der sie auf ihre Verbrechensrelevanz überprüft. Somit sehe ich im „Richterband“ nicht eine Umgehung, sondern eine geeignete Umsetzung der Rechtsprechung des BVerfG.

Passgesetz:
Zum 1. November 2005 wurde der ePass in Deutschland erfolgreich eingeführt. Er enthält einen Chip, auf dem als erstes biometrisches Merkmal das Lichtbild des Passinhabers elektronisch gespeichert ist. Weitere Änderungen sind nötig, um dem Potenzial moderner Informations- und Kommunikationstechnologien und der zunehmenden Mobilität Rechnung zu tragen, unter anderem:

- die Schaffung einer Rechtsgrundlage zur Erhebung, zum Auslesen sowie zum Vergleich der biometrischen Daten im Rahmen von Kontrollen.

- die Zulassung des automatisierten Abrufs von Lichtbildern aus den Pass- und Personalausweisregistern durch Polizei- und Bußgeldbehörden.

Autobahnmaut „Toll Collect“
Auch für die Mautdaten der Autobahnnutzer gilt: Dass schwere Straftaten wegen des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung unaufgeklärt bleiben sollen, leuchtet nicht ein. Wichtig ist auch hier eine klare und praktikable Grenzziehung, damit diese Daten nicht zur Aufklärung jedweder Art von Straftaten und am Ende von Ordnungswidrigkeiten herangezogen werden.

Bitte bedenken Sie bei Ihrer Kritik, sich nicht nur auf vermeintliche oder tatsächliche Pläne des Bundesinnenministers zu beziehen, sondern auch die aufgeregte und teils schlecht informierte Berichterstattung zu berücksichtigen.

Verdächtigungen und Anschuldigungen á la „Polizeistaat“ vergiften die politische Diskussion und sind nicht zielführend, und Diskussionen sollten gerade in solch heiklen Fragen möglichst präzise und sachorientiert geführt werden.

Unser Rechtsstaat und seine Institutionen sind intakt. Diese zu schützen und zu bewahren ist oberstes Ziel und Verpflichtung des Bundesinnenministers und der CDU/CSU-Fraktion.

Mit freundlichen Grüßen

Hubert Deittert, MdB