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Hubert Deittert
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Frage von C. W. •

Frage an Hubert Deittert von C. W. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Deittert

Flugverbot über dem Zentrum von Berlin ist doch ein typischer, völlig populistischer und sinnloser Akt. Er impliziert die merkwürdige Vorstellung, dass ein Terrorist sich durch ein unsichtbares Verbotsschild abschrecken lässt. Als könnte man durch Halteverbote vor Banken in den Innenstädten Banküberfälle verhindern?

Ähnlich groteske und nur aktionistische Vollzüge häufen sich derzeit bei den Sport- und Privatfliegern, die sich neuerdings einer wirklich totalen "freiwilligen" Zuverlässigkeitsuntersuchung (§7 LuftSiG) unterziehen müssen, bei der sämtliche Geheimdienste der Welt (auch die alte Stasiakten!) und selbst der Arbeitgeber einbezogen werden.
Als würde sich irgendein Terrorist vorher dieser Untersuchung stellen. Der fliegt nämlich einfach vom Ausland ein oder nimmt einen Lastwagen, der viel mehr Sprengstoff tragen kann als jedes Leichtflugzeug. Alles bewirkt nur den gläsernen Bürger und eine Menge unsinniger Bürokratie und die Stasi wäre stolz darauf gewesen, hätte sie schon diese Möglichkeiten gehabt. Auch eine künftige radikale Regierung findet solche "Notstandgesetze" bereits vor! Eine schreckliche Vorstellung, dass wir vielleicht denen schon jetzt in die Hand arbeiten!

Mit denselben Argumenten kann auch jeder Führerscheinbesitzer "durchleuchtet" werden und auch jeder Rucksackträger und dies ist sogar noch besser begründbar, dsa bisher jede Menge Autobomben in den Innenstädten explodiert sind. Es war aber noch niemals ein Sportpilot darunter!! Sind Sie der Meinung, dass hier das rechtsstaatliche Prinzip der Verhältnismäßigkeit gewahrt ist?
Sind Sie der Meinung, dass so die Würde des Menschen unangetastet bleibt, wenn solche willkürliche Schnüffelei über die Minderheit der Sportflieger kommt. Wissen Sie, dass die Sportflieger dies "freiwillig" unter Androhung von Lizenzverlust beantragen müssen?

Sind unsere führenden Regierungsvertreter inzwischen nicht mehr beeinflusst von psychisch Kranken (Motorseglerpilot über Frankfurt) und Selbstmördern (Absturz neben dem Reichttag), als von normalen Bürgern (Sportpiloten), die nicht mehr gehört werden?.

Was ist eine freiheitliche Demokratie noch wert, wenn sie so mit ihren Minderheiten umgeht?

Freiheit und Demokratie und Menschenwürde, werden sie dadurch geschützt, dass man sie schleichend abschafft?

Das Bundesverfassungsgericht hat vor ganz kurzer Zeit, eine solche Telefonspionage ohne jeden Verdacht als nicht verfassungskonform bezeichnet.

Es gibt aktuell keinerlei Grenze zum Ausspionieren durch jede unkontrollierte Bürokratenwillkür.

Was werde Sie, als unser künftiger Abgeordneter, dagegen tun?

Wie stehen Sie zu dieser Entwicklung im Orwellschen Sinne?

Können Sie mir als mein Wahlkandidat diese Fragen befriedigend beantworten?
Mit freundlichen Grüßen
C.Wenk
Luftsportverein Gütersloh

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte(r) C. Wenk, sehr geehrter Herr Lukas,

vielen Dank für Ihre E-Mails vom 9. August 2005 zum Thema Flugbeschränkung bzw. Zuverlässigkeitsuntersuchung. Als Ihr CDU-Wahlkreisabgeordneter nehme ich gerne dazu Stellung.

Die Flugbeschränkung für alle Sichtflüge über der Berliner Innenstadt halte ich für sinnvoll. Bei der Überwachung des Luftraumes über dem Regierungsviertel wird durch diese Einschränkung des Luftverkehrs vieles einfacher, denn im Gegensatz zur früheren Rechtslage weiß die Flugsicherung nun, ob sich ein Flugzeug ohne vorher beantragte Berechtigung im Luftraum befindet und es können ggf. Maßnahmen eingeleitet werden.

Zur Frage der sogenannten Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 Luftsicherheitsgesetz erinnere ich daran, daß die CDU/CSU bereits während der parlamentarischen Beratungen auf die verfassungsrechtlichen Probleme des Luftsicherheitsgesetzes hingewiesen hat. Im Gegensatz zur rot-grünen Koalition war es Anliegen sowohl der CDU/CSU-Bundestagsfraktion als auch der unionsgeführten Länder, Rechtssicherheit für die politischen Entscheidungsträger und die betroffenen Piloten zu schaffen. Hierzu ist aus unserer Sicht eine Klarstellung im Grundgesetz erforderlich. Diese Klarstellung hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion in ihrem Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes (BT-Drs. 15/2649) vorgelegt. Leider hat die rot-grüne Koalition sich dem verweigert. Aus diesem Grund hat die Union das Luftsicherheitsgesetz abgelehnt.

Da sich abzeichnete, daß die rot-grüne Koalition trotz verfassungsrechtlicher Bedenken an dem Gesetz festhielt, hat die Union in den Beratungen im Bundesrat mehrere Änderungsvorschläge zu einzelnen Regelungen des Luftsicherheitsgesetzes gemacht, um zumindest hier Einsicht bei Rot-Grün zu erreichen. Eine zentrale Forderung der Union war die Streichung von Art. 1 § 7 Abs. 1 Nummer 4 LuftSiG. In den Ausschußberatungen bemängelte die Union, daß das rot-grüne Gesetz dazu führen würde, daß auch sämtliche Luftfahrer, insbesondere Luftsportgeräteführer, ebenfalls nach § 7 Abs. 1 Nr. 4 des LuftSiG hinsichtlich ihrer Zuverlässigkeit überprüft werden müssten. Es wurde unmißverständlich klargestellt, daß eine Ausdehnung des Zuverlässigkeitsmaßstabes gemäß § 7 LuftSiG auf sämtliche Luftfahrer sowohl inhaltlich als auch von den Auswirkungen her die an Luftfahrer zu stellenden Anforderungen überspannen würde.

Nach der Bundestagswahl werden wir das Thema Luftsicherheit erneut aufgreifen.

Mit freundlichem Gruß
Hubert Deittert, MdB