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Hubert Deittert
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Frage von Klaus-Peter L. •

Frage an Hubert Deittert von Klaus-Peter L. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Deittert.

Neben den Berufspiloten müssen sich auch alle Privatpilotenpiloten neuerdings einer fragwürdigen, periodischen und zudem kostenpflichtigen Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) nach dem LuftSiG "freiwillig" durch eigenen Antrag unterziehen. Sind Sie der Meinung, dass ein solcher Globalverdacht gegen eine bisher völlig unauffällige Bürgergruppe angemessen ist? Bei unterlassener Beantragung der ZÜP wird übrigens eine Unzuverlässigkeit angenommen, welche den Widerruf der Lizenz zur Folge hat. Kommt dieses Gebahren nicht einer Nötigung gleich?

Ist dies nicht rein bürokratischer Aktionismus und Populismus auf dem Rücken von unbescholtenen Bürgern, die mit Terror nicht das Geringste zu tun haben? Wird dadurch nicht auch der rechtstaatliche Grundsatz der Unschuldsvermutung - und damit unser zentrales Rechtsverständnis - untergraben? Sollte nicht wenigstens ein gewisser Anfangsverdacht diese ZÜP rechtfertigen? Darüber hinaus gibt es bisher weder eine Durchführungsverordnung, noch ist geklärt, welche Umstände als “unzuverlässig” eingestuft werden.

Weltweit ist noch kein Terroranschlag von einem lizensierten Piloten ausgegangen. Es gab aber global jede Menge Anschläge durch Führerscheinbesitzer, Rucksackträger und Lastwagenfahrer. Stellen letztere nicht ein viel größeres "Gefahrenpotential" dar, kommen sie doch problemlos mit jeder Fracht mitten in jede Innenstadt!

Warum werden die genannten Gruppen nicht auf die gleiche Weise überprüft, sondern lediglich die Minderheit der Privatpiloten? Ist Ihrer Meinung nach hier das rechtsstaatliche Prinzip der Verhältnismäßigkeit noch gegeben? Werden Sie sich nach Ihrer Wahl für unsere Minderheit einsetzen?

Welche Antwort hierauf kann ich an meine Vereinskollegen weitergeben?

Ich würden Sie gerne auch einmal zu einem kleinen Rundflug bei uns einladen, damit Sie sich persönlich davon überzeugen können, dass Privatpiloten keine berechtigt verdächtigen Kamikazeterroristen sind. Am 20. und 21. August ist Flugplatzfest am Flugplatz Bielefeld.

Erwähnen möchte ich, dass nicht einmal die USA Lizeneinhaber, die seit längerem im Besitz einer Privat-Piloten-Lizenz sind, auf diese Weise überprüft. Übrigens auch keine Ausländer mit US-Lizenzen! Nur Deutschland will einmal mehr einmalig perfekt in der Welt sein. Halten Sie die Verhältnismässigkeit für gewahrt?

Über eine Antwort zu meinen Fragen würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus-Peter Lukas

(Pilot im LSV Bielefeld-Gütersloh)

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte(r) C. Wenk, sehr geehrter Herr Lukas,

vielen Dank für Ihre E-Mails vom 9. August 2005 zum Thema Flugbeschränkung bzw. Zuverlässigkeitsuntersuchung. Als Ihr CDU-Wahlkreisabgeordneter nehme ich gerne dazu Stellung.

Die Flugbeschränkung für alle Sichtflüge über der Berliner Innenstadt halte ich für sinnvoll. Bei der Überwachung des Luftraumes über dem Regierungsviertel wird durch diese Einschränkung des Luftverkehrs vieles einfacher, denn im Gegensatz zur früheren Rechtslage weiß die Flugsicherung nun, ob sich ein Flugzeug ohne vorher beantragte Berechtigung im Luftraum befindet und es können ggf. Maßnahmen eingeleitet werden.

Zur Frage der sogenannten Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 Luftsicherheitsgesetz erinnere ich daran, daß die CDU/CSU bereits während der parlamentarischen Beratungen auf die verfassungsrechtlichen Probleme des Luftsicherheitsgesetzes hingewiesen hat. Im Gegensatz zur rot-grünen Koalition war es Anliegen sowohl der CDU/CSU-Bundestagsfraktion als auch der unionsgeführten Länder, Rechtssicherheit für die politischen Entscheidungsträger und die betroffenen Piloten zu schaffen. Hierzu ist aus unserer Sicht eine Klarstellung im Grundgesetz erforderlich. Diese Klarstellung hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion in ihrem Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes (BT-Drs. 15/2649) vorgelegt. Leider hat die rot-grüne Koalition sich dem verweigert. Aus diesem Grund hat die Union das Luftsicherheitsgesetz abgelehnt.

Da sich abzeichnete, daß die rot-grüne Koalition trotz verfassungsrechtlicher Bedenken an dem Gesetz festhielt, hat die Union in den Beratungen im Bundesrat mehrere Änderungsvorschläge zu einzelnen Regelungen des Luftsicherheitsgesetzes gemacht, um zumindest hier Einsicht bei Rot-Grün zu erreichen. Eine zentrale Forderung der Union war die Streichung von Art. 1 § 7 Abs. 1 Nummer 4 LuftSiG. In den Ausschußberatungen bemängelte die Union, daß das rot-grüne Gesetz dazu führen würde, daß auch sämtliche Luftfahrer, insbesondere Luftsportgeräteführer, ebenfalls nach § 7 Abs. 1 Nr. 4 des LuftSiG hinsichtlich ihrer Zuverlässigkeit überprüft werden müssten. Es wurde unmißverständlich klargestellt, daß eine Ausdehnung des Zuverlässigkeitsmaßstabes gemäß § 7 LuftSiG auf sämtliche Luftfahrer sowohl inhaltlich als auch von den Auswirkungen her die an Luftfahrer zu stellenden Anforderungen überspannen würde.

Nach der Bundestagswahl werden wir das Thema Luftsicherheit erneut aufgreifen.

Mit freundlichem Gruß
Hubert Deittert, MdB