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Hubert Deittert
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Frage von Thorsten H. •

Frage an Hubert Deittert von Thorsten H. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Deittert! Ich bin ein Angestellter im Rettungsdienst und als solcher bezeichne ich mich als überdurchschnittlich engagiert. Wie häufig kommt bei Diskussionen mit ebenso engagierten Kollegen immer wieder ein Thema auf den Tisch: wie sieht die Zukunft des Rettungsassistentengesetzes aus? Im Augenblick haben wir eine Situation, die eine – nach Schulnotensystem ausgedrückt – „ausreichende“ Ausbildung ermöglicht. Dies ist eher eine Spagat zwischen dem „Notwendigen“ und dem „Machbaren“. Als Resultat kommen ausgebildete Rettungsassistenten mit deutlichen Differenzen in der Ausbildungsgüte heraus, was zweifellos im katastrophalen Ausbildungssystem begründet liegt: unübersichtliche Landschaft an organisationseigenen und privaten Rettungsdienstschulen ohne einheitlichem Ausbildungskonzept, Eigenfinanzierung der Ausbildung, fast keinerlei Zugangsvoraussetzungen (wer das Geld mitbringt, der wird auch ausgebildet). Nicht nur die Qualität ist im besten Falle „ausreichend“, nein auch die Aussichten auf dem Arbeitsmarkt sind unter aller Sau (was wohl kein isoliertes Problem des Rettungsdienstes ist…). Am Ende haben wir Rettungsassistenten, die entweder gut sind, weil sie zufällig eine gute Schule erwischt haben, oder „fast-Nichtskönner“, die man ungern auf die (teilweise lebensbedrohlich verletzte oder erkrankte) Menschheit loslassen möchte. Wir diskutieren schon eine Ewigkeit über eine absolut dringend notwendige Novellierung des Rettungsassistentengesetzes. Nötig ist eine ECHTE dreijährige Ausbildung; ähnlich wie in jedem anderen Lehrberuf auch eine „Azubi-Anstellung“ mit betrieblicher und schulischer Ausbildung gegen Entgelt. Seitens der Regierung kommt kein Signal. Daher möchte ich Sie fragen, ob Ihre Fraktion sich schon konkret mit diesem Thema auseinander gesetzt hat und eine Novellierung anstrebt?

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Heß,

haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail vom 13. September 2005.

Unser Rettungsdienstsystem stellt den Bürgerinnen und Bürgern eine qualifizierte medizinische Hilfe in Form von Erstversorgung und professioneller Transportleistung zur Verfügung. Rechtlich sind die Bundesländer für den Rettungsdienst zuständig. Der Bund kann nur darauf hinwirken, daß die Länder sich auf möglichst einheitliche Standards verständigen.

Eine Verbesserung des Berufsbilds des Rettungsassistenten erscheint auch aus Sicht von CDU und CSU sinnvoll und notwendig. Wir haben die Bundesregierung bereits seit einiger Zeit auf den Bedarf einer Novellierung des Rettungsassistentengesetzes sowie der begleitenden Ausbildungs- und Prüfungsverordnung hingewiesen. Dabei sind strukturelle Änderungen erforderlich, um die Ausbildung an die heutigen Erfordernisse des Rettungsdienstes anzupassen.

Wir werden uns deshalb in der kommenden Legislaturperiode in Zusammenarbeit mit den Ländern und Fachkreisen erneut mit diesem wichtigen Thema befassen.

Mit freundlichem Gruß

Hubert Deittert, MdB