
(...) Hierzu ist festzustellen, dass bereits schon heute nach dem unmittelbar geltenden Gemeinschaftsrecht umfassende Maßnahmen zur Verbesserung der Hygiene in den Betrieben ergriffen werden müssen. Die Maßnahmen, die aufgrund der gemeinschaftlichen Regelungen in den einzelnen Betrieben zutreffend sind, hängen ab vom Betrieb, der Art seiner Tierhaltung und seinem Management. (...)