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Horst Seehofer
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Frage von Stefan M. •

Frage an Horst Seehofer von Stefan M. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrter Herr Seehofer

ich hätte eine Frage zur Vererbung von Firmen.
Warum ist die Erbschaftspolitik eigentlich so schwierig aufgebaut wenn ein Vater seinem Sohn die Firma vererben will?
Die Junge Generation ist gewillt ein Geschäft zu übernehmen und erfolgreich weiterzuführen. Aber schon beim Start, also bei der Vererbung, werden Ihr Steine in den Weg gelegt. Warum wird die Vererbung mit so hohen Steuern belastet?
Nur wenn man das Geschäft 10 Jahre so weiterführt wie es ist, wird die Erbschaftssteuer günstiger. Wer aber bitte kann 10 Jahre gewährleisten die Firma auf den gleichen Stand zu halten? Wenn man nun nach 6-7 Jahren die Mitarbeiterzahl reduzieren muss, um sich "Gesund zu schrumpfen", kommt der Staat und will auch nochmal abkassieren weil man ja das Versprechen der 10 Jahre nicht eingehalten hat. Das reißt nochmal ein Loch in die Kasse.
Das finde ich ist nicht gerecht.
Das ist ein Thema bei dem sich Politiker die solche Gesetze machen, glaube ich, nicht in ein mittelständisches Unternehmen hineinversetzen können.
Vielen Dank schon im Voraus für die Antwort
und eine erfolgreiche Wahl

viele Grüße
Stefan Müller

Portrait von Horst Seehofer
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Müller,

ich bedanke mich für Ihren Beitrag vom 03.09.2008 auf abgeordnetenwatch.de.

Als Partei der bürgerlichen Mitte ist die CSU selbstverständlich auch Anwalt des Eigentums. Bei der Erbschaftssteuerreform gilt es, zwei Aufgaben gemeinsam zu lösen: Zum ersten soll eine Neuregelung der Besteuerung bei Betriebsübergängen erfolgen – das wichtige wirtschafts- und gesellschaftspolitische Ziel hierbei ist die Erhaltung möglichst vieler Familienunternehmen und deren Arbeitsplätze. Zum zweiten muß die Reform die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umsetzen, nach denen Grund- und Kapitalvermögen im Erbfall grundsätzlich steuerlich gleich zu behandeln sind und generell von Verkehrswerten auszugehen ist. Zur Umsetzung dieser Vorgaben ist dem Gesetzgeber eine Frist bis zum Ende des Jahres gesetzt worden. Auf Drängen der SPD – und der meisten Länder, denen das Steueraufkommen zufließt – hat die Große Koalition vereinbart, dass das Aufkommen aus der Erbschaftssteuer nicht sinken darf.

Doch der von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf muss nach meiner Meinung gründlich überarbeitet werden. Bereits bei der Verabschiedung im Bundeskabinett habe ich gemeinsam mit meinem Kollegen Bundesminister Michael Glos dies für die CSU zu Protokoll gegeben.

Mit freundlichen Grüßen

Horst Seehofer, MdB