Ein Verbot von Langstrecken-Tiertransporten in Länder außerhalb der EU ist derzeit nicht Bestandteil des Gesetzesentwurfes. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) schränkt Tiertransporte allerdings schon seit letztem Jahr über die Rücknahme deutscher Veterinärbescheinigungen ein.
vielen Dank für Ihre Zuschrift. Aufgabe der Politik ist es, zwischen verschiedenen Interessen zu vermitteln. So müssen auch bei dem vorliegenden Tierschutzgesetz die Interessen von Landwirt:innen und Tierschützer:innen gleichsam berücksichtigt werden. Bezüglich des Beitrags der Novelle zum Tierschutz bin ich allerdings anderer Meinung als Sie.
Unsere Verfassung nimmt uns in die Pflicht: Der Tierschutz ist im Grundgesetz als Staatsziel verankert.
Allein aber, weil Sie und ich die AfD-Positionen dann weniger wahrnehmen, verschwinden diese Ansichten nicht.