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Holger Mann
SPD
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Frage von Anna S. •

Was werden Sie tun, um eine Verstetigung des Sonderprogramms „Stadt und Land“ zu erreichen?

Sehr geehrter Herr Mann,

seit 2021 unterstützt der Bund die Länder und Gemeinden beim Ausbau des Radverkehrsnetzes mit dem Sonderprogramm „Stadt und Land“. Doch die Mittel aus dem Sonderprogramm stehen den Ländern nur bis Ende 2023 zur Verfügung.

Mit der kommenden Bundestagswahl entscheidet sich unter anderem, wie die Weichen für die zukünftige Verkehrspolitik in Deutschland gestellt werden. Der ADFC Sachsen e.V. mit seinen inzwischen über 8200 Mitgliedern fragt sich, welche Rolle dabei das Fahrrad spielen wird und hat deshalb einige Fragen an Sie als Direktkandidat und Spitzenkandidat der SPD.

Vielen Dank, dass Sie sich Zeit dafür nehmen,
Anna Sarodnik
www.adfc-sachsen.de

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Sarodnik,

vielen Dank für Ihre Anfrage und bitte entschuldigen Sie, dass ich mich erst jetzt bei Ihnen zurückmelde. Mich erreichen gerade sehr viele Anfragen, weshalb die Beantwortung derzeit leider manchmal etwas länger dauert.

Für uns als SPD stellt das Fahrrad insbesondere in den Städten das Kernstück der Verkehrswende dar. In den kommenden Jahren wird es vor allem beim Thema Verkehrsverlagerung eine große Rolle spielen. So könnten zukünftig durch E-Bikes immer mehr auch längere Strecken, wie beispielsweise der Arbeitsweg zwischen zwei Städten, auch ohne Auto bewältigt werden. Damit dies möglich ist, muss es jedoch genug gut ausgebaute Radwege geben. Unser Ziel ist es daher ein flächendeckendes Radverkehrsnetz in Deutschland zu schaffen. Diesem Ziel kommen wir mit dem von Ihnen angesprochenen Sonderprogramm „Stadt und Land“ einen guten Schritt näher, weshalb wir dieses Programm auch sehr befürworten. Wie Sie richtig anmerken, wurde das Programm jedoch zunächst bis zum Jahr 2023 begrenzt. Entsprechend hat sich die SPD-Bundestagsfraktion bei den Haushaltsverhandlungen im vergangenen Jahr bereits dafür eingesetzt, dass nicht abgerufene Gelder auch über das Jahr 2023 hinaus bereitgestellt werden können, um insbesondere auch den Kommunen mehr Planungssicherheit zu geben - diese Entscheidung ist von den Haushaltspolitiker*innen allerdings leider (noch) nicht getroffen worden. 

Darüber hinaus sehen wir grundsätzlich auch für die Zeit nach 2023 einen dringenden Finanzmittelbedarf in diesem Bereich, beispielsweise bei der Förderung von getrennten Radwegen, Fahrradparkhäuser etc. Für uns als SPD steht fest, dass die Aufgabe des Aufbaus einer flächendeckenden Radverkehrsinfrastruktur auch noch nach dem Jahr 2023 besteht. Als überzeugter Vertreter der Verkehrswende werde ich mich daher gemeinsam mit der SPD-Bundestagsfraktion dafür einsetzen, dass bis zum Jahr 2030 noch weitere Gelder zur Verfügung gestellt werden und auch das Programm „Stadt und Land“ fortbestehen bleibt.

Abschließend ist jedoch noch zu sagen, dass es nicht nur am fehlenden Geld vom Bund liegt, dass es bei der Radverkehrsinfrastruktur so langsam vorangeht. Denn der Bund fördert nur zusätzlich und hat tatsächlich in dieser Legislaturperiode im Verkehrsetat so viel Geld in diesem Bereich zur Verfügung gestellt, wie niemals zuvor. Für den Bau von Radwegen sind jedoch die Kommunen und Länder zuständig. Dort mangelt es leider häufig an Fachleuten und Planungspersonal in den entsprechenden Verwaltungen – ein Problem, das bei Infrastrukturprojekten im Verkehrsbereich leider häufig zu beobachten ist. Auch auf dieses Problem versuchen wir gezielt aufmerksam zu machen.

Ich hoffe ich konnte Ihnen damit Ihre Frage ausreichend beantworten. Sollten Sie Rückfragen haben, stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Holger Mann

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