warum werden wir rentner nicht bei energieausgleich bedacht
Der völkerrechtswidrige Angriff Russlands auf die Ukraine hat die ohnehin angespannte Lage auf den Energiemärkten drastisch verschärft. Die stark steigenden Kosten für Strom, Lebensmittel, Heizung und Mobilität sind für viele Bürger:innen zu einer großen Belastung geworden. Manche der Kosten sind unmittelbar spürbar, wie zum Beispiel der Benzinpreis. Andere werden sich durch höhere monatliche Vorauszahlungen oder Nachzahlungen erst verzögert im Geldbeutel bemerkbar machen.
In Reaktion auf steigende Preise haben wir in kurzer Zeit zwei Entlastungspakete auf den Weg gebracht, die Arbeitnehmerinnen wie Unternehmen, Familien, Studierende und auch Rentner:innen entlasten. Grundsätzlich geht es darum, Belastungen abzufedern, die unterschiedliche Bevölkerungsgruppen unterschiedlich treffen. Deshalb werden nicht alle Bevölkerungsgruppen auf dieselbe Art entlastet. So haben Pendler:innen zum Beispiel deutlich höhere Mobilitätskosten, als Rentner:innen und Studierende.
Aber auch Rentner:innen profitieren von den Maßnahmen der Entlastungspakete: Diese mit Erwerbseinkommen profitieren von der Energiepauschale, Rentner:innen in Grundsicherung von der Einmalzahlung. Ein Großteil des Heizkostenzuschusses- nämlich 46% geht an Rentner:innen. Auch profitieren sie vom 3-Monatsrabatt im ÖPNV. Schließlich profitieren alle Rentner:innen ebenfalls von der Rentenerhöhung von 6%. Insgesamt handelt es sich also um zwei sozial ausgewogene Pakete.