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Holger Mann
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Frage von Manuel S. •

Frage an Holger Mann von Manuel S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Holger Mann,

Mir wurde mitgeteilt, dass beschlossen wurde, dass die Länder in eigener Verantwortung vor dem Hintergrund des jeweiligen Infektionsgeschehens und landesspezifischer Besonderheiten über die schrittweise Öffnung der folgenden verbliebenen Bereiche mit Auflagen auf der Grundlage von gemeinsamen Hygiene- und Abstandskonzepten der jeweiligen Fachministerkonferenzen entscheiden werden:

•Vorlesungsbetrieb an Hochschulen •Übergang der Kinderbetreuung in den eingeschränkten Regelbetrieb gemäß Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz •Volkshochschulen, Musikschulen und sonstige öffentliche und private Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich •Bars, Clubs und Diskotheken •Messen •Fahrschulen •Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe •Sportbetrieb in allen öffentlichen und privaten Indoor-Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern •Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen •Betrieb von sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wiederaufnahme von Wettkampf- und Leistungssport •Kleinere öffentliche oder private Veranstaltungen oder Feiern sowie Veranstaltungen ohne Festcharakter •Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen) •Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen.

Die schwarz-gelbe Landesregierung in NRW hat entschieden, dass Personen die aufgrund einer Erkrankung keine Maske tragen können, sich dies von einem Arzt attestieren lassen können.

Meine Frage ist, wer haftet dafür, wenn jemand die Masken nicht vertragen kann, weil diese Menschen Asthma haben oder Atemprobleme haben und oder wenn jemand von seiner Krankheit nichts weiß und diese Menschen, ohnmächtig zusammenbrechen plötzlich? Wer ist dann haftbar das Land, die Kommune oder der Geschäft selber?

Was passiert eigentlich, wenn herauskommen sollte, dass die Entscheidung zur Verhängung eines Corona-Lockdowns möglicherweise falsch gewesen ist? Wenn sich der Verdacht erhärten sollte, dass der wirtschaftsschädliche Corona-Lockdown falsch gewesen ist.

Mit freundlichen Grüßen
Manuel Schnackertz

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Sehr geehrter Herr Schnackertz,

vielen Dank für Ihre Frage zu den Corona-Maßnahmen. Die Maßnahmen der Bundesregierung und der einzelnen Länder wurden nach bestem Wissen und Gewissen und unter Einbeziehung der jeweils aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse beschlossen. Dies geschah vor dem Hintergrund explosionsartig wachsender Infektionsraten und überlasteter Krankenhäuser in z.B. Italien, Spanien, aber auch den USA. Inzwischen wurden genügend Erfahrungen gesammelt, welche Maßnahmen notwendig sind um die Pandemie einzudämmen und an welcher Stelle Lockerungen möglich sind, ohne ein zu starkes Ansteigen der Infiziertenzahlen zu riskieren.

Natürlich hatten die anfangs strengen Maßnahmen einen erheblichen Einfluss auf die Wirtschaft. Der Bund, die Länder und teilweise auch die Kommunen haben verschiedenste Programme auf den Weg gebracht, um die schlimmsten Auswirkungen abzufedern. Dazu gehören z.B. die Verlängerung der Kurzarbeit, die Absenkung der Mehrwertsteuer, Hilfen für kleine und mittelständische Unternehmen und Solo-Selbstständige, erleichterter Zugang zu Sozialleistungen, usw. Die Bundesregierung berichtete heute darüber, dass die deutsche Wirtschaft sich jetzt in einem erkennbaren Erholungsprozess befindet.

Ich selbst bin Abgeordneter im Sächsischen Landtag und nicht in Nordrhein-Westfalen. Jedoch müssen auch hier Menschen mit einem ärztlichen Attest keine Mund-Nasen-Bedeckung an Orten mit Maskenpflicht tragen. Zur Frage der Haftung: Ich halte es für sehr unwahrscheinlich, dass eine Person aufgrund einer Mund-Nasen-Bedeckung "ohnmächtig zusammenbricht" ohne vorher Anzeichen zu entwickeln, dass die Bedeckung nicht vertragen wird. Dementsprechend stellt sich die Frage nach der Haftung auch nicht.

Mit freundlichen Grüßen

Holger Mann, MdL

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