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Holger Mann
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Frage von Bernd L. •

Frage an Holger Mann von Bernd L. bezüglich Menschenrechte

Guten Tag,
im " zweiten Gesetzentwurf zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite"steht im §28 des Infektionsschutzgesetzes unter anderen der Passus, dass sich betroffene Personen durch eine Impf-oder Immunitätsdokumentation ausweisen müssen.
Das heisst im Klartext `Impfpflicht`!?. Wie stehen Sie zu ,in unserem im Grundgesetz verankertem Recht, auf körperliche Unversehrtheit?? Mit derartigen (eventuellen) Zwangsmassnahmen würde mein Vertrauen zu unserer Regierung und zu unserer Demokratie erheblich beschädigt.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Langer

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Sehr geehrter Herr Langer,

vielen Dank für ihre Frage zum Infektionsschutzgesetz. Im ursprünglichen Vorschlag der Bundesregierung für eine Ergänzung des Infektionsschutzgesetzes war keine Pflicht zur Impf- oder Immunitätsdokumentation und auch nicht zur Impfpflicht verankert. Vorgesehen war eine Ergänzung des § 28 um den folgenden Text:

"Bei der Anordnung und Durchführung von Schutzmaßnahmen nach den Sätzen 1 und 2 ist in angemessener Weise zu berücksichtigen, ob und inwieweit eine Person, die eine bestimmte übertragbare Krankheit, derentwegen die Schutzmaßnahmen getroffen werden, nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft wegen eines bestehenden Impfschutzes oder einer bestehenden Immunität nicht oder nicht mehr übertragen kann, von der Maßnahme ganz oder teilweise ausgenommen werden kann, ohne dass der Zweck der Maßnahme gefährdet wird. Soweit von individualbezogenen Maßnahmen abgesehen werden soll oder Ausnahmen allgemein vorgesehen werden, hat die betroffene Person durch eine Impf- oder Immunitätsdokumentation nach § 22 oder ein ärztliches Zeugnis nachzuweisen, dass sie die bestimmte übertragbare Krankheit nicht oder nicht mehr übertragen kann.“

Die Idee dahinter war, Personen, die bereits erkrankt waren, die Möglichkeit zu geben, nicht mehr den Beschränkungen unterworfen zu sein. Dafür sollte es mit dem Immunitätsausweis eine Art "Attest" geben. Ich kann den ursprünglichen Gedankengang des Vorschlags nachvollziehen. Er sollte ermöglichen, dass die momentanen Freiheitsbeschränkungen für Genesene verringert werden können. Von einer Impfpflicht ist hier keine Rede, wie Sie sehen können. Und auch eine Pflicht zur Immunitätsdokumentation hätte sich nur ergeben, wenn eine Person sich den aktuellen Beschränkungen nicht unterwerfen will. Also beispielsweise wenn sie Ihre Angehörigen im Pflegeheim besuchen will, obwohl das derzeit niemandem erlaubt ist. Dafür hätte die Person dann einen Immunitätsausweis benötigt.

Die öffentliche Debatte hat aber gezeigt, dass ein solcher Vorschlag keine Akzeptanz in der Bevölkerung findet. Auch ethische Bedenken konnten nicht ausgeräumt werden. Deshalb enthält der aktualisierte Gesetzentwurf diese Ergänzung des § 28 nicht mehr.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen weitergeholfen zu haben. Sie finden den ursprünglichen Vorschlag der Bundesregierung hier: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/covid-19-bevoelkerungsschutz-2.html und den von der Koalition dann eingebrachten Gesetzentwurf hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/189/1918967.pdf.

Mit freundlichen Grüßen
Holger Mann

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