Frage an Holger Haibach von Paul B. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Haibach,
trotz Gesundheitsreform und seit dem 01.01.2009 gültiger Krankenversicherungspflicht ist es immer noch möglich, dass Menschen ohne Krankenversicherung ein Gewerbe anmelden können.
Wäre es nicht sinnvoll bei Gewerbeanmeldung den Nachweis einer Krankenversicherung zu verlangen, damit die Allgemeinheit nicht noch mehr mit Kosten belastet wird. Ich finde es ist schon schlimm genug, dass man ein Gewerbe anmelden kann, ohne den Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung.
Mit freundlichen Grüßen
Paul Bormann
Sehr geehrter Herr Bormann,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de.
Grundsätzlich ist es so, dass inzwischen fast ausnahmslos jeder in Deutschland der Versicherungspflicht unterliegt. Seit dem 1.4.2007 gilt dies für die Angehörigen der Gesetzlichen Krankenversicherung, seit dem 1.1.2009 auch für die Private Krankenversicherung. Dies gilt auch für Gewerbetreibende, sodass ich hier nicht erkennen kann, dass für diese Personen eine Ausnahme bestehen sollte. Weitere Informationen zur Versicherungspflicht finden Sie im Internet-Angebot des Bundesministeriums für Gesundheit: http://www.bmg.bund.de/cln_117/nn_1168248/SharedDocs/Standardartikel/DE/AZ/V/Glossarbegriff-Versicherungspflicht.html
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Holger Haibach