Frage an Holger Haibach von Reiner L. bezüglich Wirtschaft
Wie hoch sind die ÜBERFÄLLIGEN Verbindlichkeiten (Schulden) aus Auftragsvergaben der öffentlichen Hand (bleiben wir nur bei Kommune, Kreis und Land) an Handwerksbetriebe, Dienstleister und kleine Produktionsbetriebe? Ich unterstelle hierbei eine (handels)übliche Zahlungsfrist von 4 Wochen, wie sie z.B. vom Finanzamt und anderen Ämtern den Bürgern strikt vorgeschrieben wird.
Meine Behauptung war und ist, dass die sofortige Erfüllung dieser Zahlungsverpflichtung von überfälligen Forderungen den Betrieben einen warmen Liquiditätsregen bescheren würde, der viele Probleme lösen würde. Die Existenz einer fehlenden Zahlungsmoral auf Seiten der öffentlichen Auftraggeber drängt sich mir aus vielen Mandantengesprächen auf. Die Antwort kann doch nur sein:
a. es gibt keine überfälligen Forderungen resp. Verbindlichkeiten - dann hat sich meine Frage erledigt.
b. es gibt sie, aber der öff. Auftraggeber, sprich der Herr/Frau Kämmerer oder Bürgermeister oder sonstiger Zahlungsbefugter will nicht - aus Überheblichkeit, aus Nachlässigkleit, aus Machtbewusstsein oder anderes (durchaus nicht polemisch gemeint!) - die Konsequenzen wären personeller Art
c. es gibt sie und der öff. Auftraggeber kann vermeintlich nicht pünktlich zahlen angesichts der Kassenlage - die Konsequenzen wären (insolvenz)rechtlicher Art wie im normalen Leben!
d. es gibt sie und der betroffene Auftragnehmer nimmt sein Recht auf Einklage der fälligen Forderung in Anspruch - Konsequenz: das macht er nur einmal und dann ist er als Auftragnehmer "weg vom Fenster"!
Mit freundlichen Grüßen
Reiner Löbbers
Sehr geehrter Herr Löbbers,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de.
Leider sehe ich mich außer Stande Ihre Frage nach den offenen Schulden von Kommunen, Kreisen und Ländern zu beantworten, da mir solche Zahlen nicht vorliegen. Mir ist auch nicht bekannt, dass irgendeine Stelle in Deutschland die überfälligen Verbindlichkeiten errechnet. Dies würde bedeuten, dass jede Kommune ihre Zahlen regelmäßig an diese Stelle melden müsste, was wohl ein enormer bürokratischer Aufwand wäre. Persönlich kann ich selbst keinen Erkenntnisgewinn aus einer solchen Summe ziehen, denn dies löst nicht das eigentliche Problem.
Um betroffenen Handwerkern und Unternehmen zukünftig schneller helfen zu können, haben Bundestag und Bundesrat vor wenigen Wochen das Forderungssicherungsgesetz beschlossen, das Betroffenen schneller zu ihrem Recht verhelfen soll. Sie finden den Gesetzestext an hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/brd/2008/0616-08.pdf
Da sich Ihre Frage zudem auf Kommunen und Länder bezieht, ist der Bund der falsche Ansprechpartner, denn aufgrund unserer föderalen Strukturen liegen die Zuständigkeiten für Fragen des Haushalts und der Finanzen beim jeweiligen Träger. Der Bund selbst hat darauf keine Zugriffs- oder Einwirkungsrechte.
Im Übrigen möchte Sie noch kurz darauf hinweisen, dass Ihr Wohnort Kronberg trotz der Zugehörigkeit zum Hochtaunuskreis zu dem Wahlkreis meines Kollegen Prof. Dr. Heinz Riesenhuber gehört, der sicherlich gerne bereit ist, Ihre Fragen zu beantworten. Ich selbst möchte ihm nicht in seinen Wahlkreis „hineinreden“.
Mit freundlichen Grüßen
Holger Haibach