Frage an Holger Haibach von Berthold F. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Haibach,
Ihnen dürfte bekannt sein, dass ein Flugsicherungsgesetz vorbereitet wird und die DFS privatisert werden soll.
Dem Entwurf (siehe http://www.fluglaerm-eppstein.de/cgi-bin/BuReg_050707_Flugsicherheitsgesetz(Entwurf).pdf ) habe ich mir angeschaut und dabei Erschreckendes festgestellt. Soweit es sich mir erschließt, wird die Flugverfahrensplanung, die die DFS auch künftig betreiben darf, weder staatlicher Aufsicht noch Weisung unterliegen
(der entsprechende Satz in §27c LuftVG wird ersatzlos gestrichen); da der
Schutz vor Lärm sich auf unzumutbarem Fluglärm beschränken soll (Leq3 >65
dB(A)?). Da es keinerlei Grenzwerte und Verordnungen gibt, wie Lärm zu
berücksichtigen ist, stützen sich die Behörden bei der Bestimmung der Unzumutbarkeit erfahrungsgemäß auf von der Luftfahrt bezahlten lärmmedizinischen Gefälligkeitsgutachten, in denen sehr hohe Werte der Zumutbarkeit genannt werden. Somit läuft der Entwurf auf einen Freibrief zur Planung nahezu beliebig lauter Verfahren und großflächiger Verlärmung flughafennaher Regionen hinaus. Mir scheint, dass die DFS sogar einen Rechtsanspruch auf die Festsetzung von ihr gewünschter Verfahren
bekommen würde; die gesetzlich vorgesehenen Effizienzvorgaben wären für
die DFS ein gutes Argument, ihre Vorstellungen durchzudrücken.
Wie wollen Sie künftig gewährleisten, dass die Fluglärmschutzbelange gerade in unserer Region, die zwar erheblich, aber nicht unzumutbar im Sinne der Gefälligkeitsgutachter belastet ist, gewahrt werden? Werden Sie dafür eintreten, dass künftig die Behörden die Bürger nicht nur vor unzumutbarem Fluglärm schützen sollen, sondern auch vor geringerem? An diesem einem Wort "unzumutbarem" in §29 Abs.(2) LuftVG ist übrigens die TABUM-Klage vor dem BVerwG gescheitert. Werden Sie dafür eintreten, dass Bürger im Sinne der Europäischen Verfassung vor einer Flugroutenänderung gehört werden müssen?
Berthold Fuld
Sehr geehrter Herr Fuld,
vielen Dank für Ihre Frage über kandidatenwatch.de.
Da die Europäische Verfassung bisher nicht Kraft getreten ist, ist der Rückgriff auf sie zum derzeitigen Zeitpunkt wenig hilfreich.
Ich bin dafür, dass die Interessen der Anwohner ausreichend berücksichtigt werden, um die Lärmbelästigung für alle Betroffenen erträglich zu machen. Ich bin aber auch dafür, dass der Frankfurter Flughafen ausgebaut, da dieser vielen Tausend Menschen in unserer Region Arbeit gibt. Schließlich wird der Flughafen auch von vielen Menschen aus dem Taunus und der Rhein-Main-Region genutzt, um zu reisen.
Über eine Privatisierung der DFS und die weiteren konkreten Maßnahmen wird nach der Bundestagswahl noch einmal neu nachgedacht werden. Im Übrigen soll der DFS eine Regulierungsbehörde vorgeschaltet werden, um eine staatliche Kontrolle zu ermöglichen. Die Privatisierung dient dazu, die wirtschaftlichen Bedingungen zu ändern und die Sicherheit oder den Schutz der Anrainer zu verschlechtern. Da es sich um einen Gesetzentwurf von Rot-Grün handelt, bitte ich Sie die konkreten Fragen, die sich auf den Gesetzentwurf beziehen, an die anderen Kandidaten zu richten, da diese sicherlich bessern über die Pläne der jetzigen Bundesregierung unterrichtet sind. Nach der Wahl und einem möglichen Regierungswechsel sollten wir über dieses wichtige Thema noch einmal persönlich sprechen, da ich den direkten Bürgerkontakt mehr schätze als kandidatenwatch.de
Mit freundlichen Grüßen
Holger Haibach