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Holger Haibach
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Frage von Gerhard S. •

Frage an Holger Haibach von Gerhard S. bezüglich Senioren

Sehr geehrter Herr Haibach,

als BfA Rentenempfänger und angesichts der beschlossenen Rentenerhöhung von 1,1 % empfinde ich die neuerliche Diskusion über eine weitere Diätenerhöhung in diesem und dem kommenden Jahr von zusammen über 9 % wirklich als "unverschämte Selbstbedienung" der Ageordneten.
Wie stehen Sie dazu?

MfG
Gerhard Schulze

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schulze,

für Ihre Email in Sachen Diätenerhöhung danke ich Ihnen. Ihre Erregung kann ich durchaus nachvollziehen, ich möchte aber dennoch zur Versachlichung der Diskussion beitragen. Gerne will ich versuchen, die Gründe für die Erhöhung zu erläutern.

In § 11 Abs. 1 des Abgeordnetengesetzes sind die Maßstäbe für die Höhe der Entschädigung für die Mitglieder des Deutschen Bundestages seit 1995 festgeschrieben. Die monatlichen Bezüge der Abgeordneten haben sich danach an den Bezügen eines Richters bei einem obersten Gerichtshof des Bundes (Besoldungsgruppe R6) und den Gehältern von gewählten hauptamtlichen Bürgermeistern und Oberbürgermeistern mittlerer Kommunen (Besoldungsgruppe B6) zu orientieren.

Die Besoldung der Beamten und Richter wird in Umsetzung des Tarifabschlusses für den öffentlichen Dienst rückwirkend zum 01. Januar 2008 und dann erneut zum 01.Januar 2009 angehoben. Als Folge dieser aktuellen Änderungen der Richter -- und Beamtenbesoldung erhöht sich auch die Abgeordnetenentschädigung. Diese wird vergleichbar den genannten Orientierungsgrößen B6/R6 zum 1. Januar 2009 um 278,00 EUR (3,63 vH) und zum 1. Januar 2010 um 213,00 EUR (2,68 vH) angehoben.

Die Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung folgt der Erhöhung der Richter- und Beamtenbesoldung also erst mit einjähriger Verzögerung. Die Mitglieder des Deutschen Bundestages erhalten darüber hinaus nicht die für Januar 2009 nach dem neuen Dienst- und Besoldungsrecht vorgesehene einmalige Zahlung in Höhe von 225,00 EUR.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist sich bewusst, dass jede Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung in der Öffentlichkeit besonders kritisch bewertet wird, deshalb ist mit den genannten Besoldungsgruppen eine vergleichbare Bezugsgröße gefunden worden, an der sich die Höhe der Abgeordnetenbezüge orientiert. Mit dem jetzigen Gesetzentwurf wird dies entsprechend nachvollzogen, allerdings mit jeweils einjähriger Verzögerung.

Es hat also nichts mit Selbstbedienung zu tun, sondern mit der Angleichung der Diäten an die Bezüge von Bürgermeistern und Richtern. Dies ist ein Gebot der Transparenz und der Fairness den Bürgern gegenüber. Dies bedeutet jedoch auch, dass es akzeptiert werden muss, dass Tarifabschlüsse auch für Bundestagsabgeordnete gelten müssen.

Ich bitte Sie, diese Argumente zu berücksichtigen. Gerne stehe ich für ein persönliches Gespräch zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Holger Haibach