Frage an Holger Haibach von Diana P. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Sehr geehrter Herr Haibach
bestätigten Berichten zufolge, will die Bundesregierung die Beratungen zum Thema betäubungsloses Schlachten auf Eis legen.
Dieses soll jedoch erst nach der Wahl in Hessen bekannt gegeben werden, um diese nicht zu irritieren. Genau das Gegenteil wird eintreten, wenn dieses politische Spiel in der Öffentlichkeit bekannt wird. Es ist dem Bürger/ Wähler nicht zu verdenken, wenn er aufgebracht darüber ist, wenn sich eine ganze Demokratie erpressen lässt und ein so eindeutiger Bundesratsbeschluss zugunsten einer Änderung des Tierschutzgesetzes, der ja auch von einer überwältigendemn Mehrheit des Bürgerwillens getragen ist, einfach ignoriert wird.
Es gibt Fakten, die wohl in die Waagschale gelegt werden müssen, wenn man 2 gleichrangige Rechtsgüter wie die Religionsfreiheit und den Tierschutz gegeneinander abwägen muß:
koscheres Fleisch wird in Deutschland nicht mehr erschlachtet sondern zu 100% aus dem Ausland bezogen.
Die Mehrzahl der moslemischen Religionsgemeinschaft ist mit der Elektrokurzzeitbetäubung vor dem Schlachten einverstanden, da sie das Tier im Sinne der Religionsvorschriften unversehrt lässt.
Da es also eine Alternative gibt, entfällt der vernünftige Grund für die Schlachtung ohne Betäubung im Sinne des Tierschutzgesetzes.
Können Sie mir bitte den offiziellen Stand der Dinge und die diesbezüglichen Pläne der Politik mitteilen?
Die Mehrheit der Bürger in Deutschland ( laut Umfrage mehr als 80%) möchte dieses Thema dringlich geklärt wissen.
Damit keine Mißverständnisse aufkommen: Diese Angelegenheit muß im Dialog mit den Religionsgemeinschaften geklärt werden. Dialog ist aber etwas deutlich Anderes als Erpressung. Auch wenn wir als Deutsche selbstverständlich die Verantwortung für die Vergangenheit übernehmen, bedeutet das nicht, dass wir uns kollektiv erpressen lassen.
Ich möchte gerne wissen, wie Sie sehr geehrter Herr Haibach dazu stehen und wie es nun weitergeht?
Verfassungsrechtliche Bedenken - das ist mir als Antwort zu wenig.
Sehr geehrte Frau Plange,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de, die Sie auch an andere Kollegen aus dem Bundestag gerichtet haben.
Der Gesetzentwurf des Landes Hessen ist in diesem Sommer in den Bundestag eingebracht und bereits im September 2007 in Erster Lesung beraten worden. Dabei stellte sich heraus, dass es noch erheblichen Gesprächsbedarf gibt. Dies betrifft vor allem auch die Religionsgemeinschaften, die von einem Schächtverbot betroffen sein könnten. Wann mit einer Fortsetzung der parlamentarischen Beratungen zu rechnen, vermag ich daher im Moment nicht zu sagen. Ich bitte Sie aber zu berücksichtigen, dass "verfassungsrechtliche Bedenken" nicht einfach so unter den Tisch gekehrt werden können. Hier gilt es, Rechtsgüter von Verfassungsrang abzuwägen. Insofern erscheint es aus meiner Sicht sinnvoll, das Thema mit der notwendigen Sorgfalt zu diskutieren und zu einer vernünftigen Lösung zu kommen.
Darüber hinaus bin ich überzeugt, dass die Hessische Landesregierung wie bisher auch an ihrer Initiative festhalten wird, damit das Problem letztlich gelöst wird.
Mit freundlichen Grüßen
Holger Haibach