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Holger Haibach
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Frage von Dieter M. •

Frage an Holger Haibach von Dieter M. bezüglich Finanzen

Hallo Herr Haibach !

Wie fühlen Sie sich bei der anstehenden Erhöhung der Diäten erst um 4,7 % und dann nochmals um 4,5 % auf dann 7668 € ?

Die Bevölkerung muss Lohnverzicht und -rückgang hinnehmen, der Staat fordert immer mehr (Spritsteuer, Mehrwehrtsteuer, den Soli noch auf ewig usw. ) und die Politiker nehmen, Zitat aus der FAZ vom 10.11. , einen "ordentlichen Schluck aus der Pulle". Im übrigen werden die Abgeordnetenpensionen dann auch auf Basis dieser 7668 € errechnet und nicht auf den bisherigen 7009 €. Ich denke keine Abgeordneter wird der Altersarmut anheimfallen. Nach nur 8 Jahren im Bundestag erhalten diese Damen und Herren dann eine Pension von 1534 €. Das erreicht ein "normaler" Sterblicher niemals.

Also nochmals konkret gefragt: Fühlen Sie sich gut dabei, für diese Regelung die Hand bei der Abstimmung zu heben?

Mit freundlichen Grüßen aus dem Taunus

Dieter Müller

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Müller,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de. Meine Gefühle spielen bei dieser Frage keine Rolle und sind auch nach meiner Auffassung nicht für die Öffentlichkeit bestimmt, da ich als Abgeordneter nur meinem Gewissen verpflichtet bin. Da in der Vergangenheit aber häufig mit falschen Informationen versucht wurde, Druck auf die Abgeordneten auszuüben und Politiker zu diskreditieren, will ich versuchen, mit ein paar weitergehenden Informationen zu Ihrer Aufklärung beizutragen.

Gemäß Artikel 48 Absatz 3 Satz 1 unseres Grundgesetzes haben die Abgeordneten des Bundestages einen "Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung". Das Bundesverfassungsgericht hat dazu unmissverständlich klargestellt, dass diese Entschädigung zwingend von den betroffenen Abgeordneten selbst durch Gesetz festgelegt werden muss. Damit ist sie für alle Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar.

Die Abgeordnetenentschädigung soll der Bedeutung des Amtes als Mitglied eines obersten Verfassungsorgans Rechnung tragen und die unabhängige Ausübung des Mandats gewährleisten. Ihre Höhe orientiert sich nach geltendem Recht an den Gehältern von gewählten hauptamtlichen Bürgermeistern und Oberbürgermeistern mittlerer Kommunen sowie von Richtern an Bundesgerichten. Als vergleichbar mit den Abgeordneten, die Wahlkreise mit 200.000 bis 300.000 Wahlberechtigten vertreten, wurden Bürgermeister kleiner Städte und von Gemeinden mit 50.000 bis 100.000 Einwohnern angesehen. Die Abgeordnetenentschädigung bleibt inzwischen jedoch deutlich hinter den gesetzlich vorgegebenen Orientierungsgrößen zurück, im Augenblick um etwa 12%; dies sind ca. 900 Euro.

Im Lichte der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklungen haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestages wiederholt auf eine Erhöhung ihrer Diäten verzichtet. Sie wurden zuletzt im Jahr 2003 maßvoll angehoben. In der öffentlichen Diskussion blieb dies jedoch letztlich ohne Einfluss auf die Art und Weise der regelmäßig geführten Debatte um die Höhe und die Angemessenheit der Abgeordnetenbezüge.

Die Schere zwischen dem Anstieg der Abgeordnetenentschädigung im Vergleich zu anderen Einkommensgrößen ist seit nahezu 30 Jahren immer weiter auseinander gegangen. Die nunmehr beabsichtigte Anhebung der Diäten zum 1. Januar 2008 ist zudem die erste Erhöhung seit fünf Jahren.

Die vorgeschlagene Neuregelung soll den bisher entstandenen erheblichen finanziellen Rückstand in zwei Schritten ausgleichen. Die Abgeordnetenentschädigung soll zum 1. Januar 2008 um 330 Euro auf 7.339 Euro und zum 1. Januar 2009 um 329 Euro auf 7.668 Euro angehoben werden. Die Anhebung zum 1. Januar 2008 um 330 Euro entspricht einem Prozent-Satz von 4,7. Dieser Steigerungssatz liegt damit unter dem Anstieg der durchschnittlichen Erwerbseinkommen seit der letzten Diätenerhöhung im Jahr 2003. Mit der Anhebung um weitere 329 Euro zum 1. Januar 2009 wird dann die Orientierungsgröße erreicht (B 6, Bürgermeisterbesoldung), jedoch ohne die anteiligen Sonderzahlungen ("Weihnachtsgeld") für die kommunalen Wahlbeamten und Bundesrichter. Sie werden nicht Bestandteil der Abgeordnetenentschädigung. Eine Anhebung der Entschädigung soll zukünftig nur noch erfolgen, wenn sich die Vergütung der mit den Abgeordneten vergleichbaren Bürgermeister und Bundesrichter ändert.

Wie Sie sehen können, geht es also nicht um den "ordentlichen Schluck aus der Pulle", sondern darum, die Bezüge an das anzugleichen, was den erwähnten Beamten/Richter auch gezahlt wird. Im Übrigen bitte ich zu bedenken, dass auch Abgeordnete Steuern zahlen und ebenso von den hohen Spritpreisen betroffen sind. Ich fahre z.B. 30.000-40.000 km im Jahr durch meinen Wahlkreis, um die Bürgerinnen und Bürger zu erreichen und an Veranstaltungen, Terminen etc. teilzunehmen. Da merke ich auch jeden Cent an der Tankstelle. Ich darf zudem darauf hinweisen, dass derzeit noch keine Entscheidung in der Sache gefallen ist.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Holger Haibach