Frage an Holger Haibach von Inge S. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Haibach!
Warum gibt es im Hochtaunuskreis keine Sozialpässe?
Mit freundlichen Grüßen
Inge Siller
Sehr geehrte Frau Siller,
vielen Dank für Ihre Anfrage im Bezug auf die Einführung eines Sozialpasses im Hochtaunuskreis! Leider muss ich Ihnen jedoch mitteilen, dass ich als Bundestagsabgeordneter eigentlich nicht für diese Frage zuständig bin, da die Kreisverwaltung für die Einführung eines solchen Passes zuständig ist.
Ich freue mich jedoch Ihnen mitteilen zu können, dass der Kreistag am 26.3.2007 einstimmig beschlossen hat, die Einführung eines Sozialpasses mit Namen "Hochtaunus-Pass" für den Hochtaunuskreis zu prüfen.
Der aktuelle Entwurf sieht vor, dass alle Bürger, die ihren 1. Wohnsitz in einer der Gemeinden des Hochtaunuskreises haben und deren Einkommen unterhalb der Einkommensgrenze liegt einen Anspruch auf den Hochtaunus-Pass erhalten sollen. Mit diesem erhalten sie dann Vergünstigungen in verschiedenen Bereichen. Geplant sind im Moment:
- Ermäßigungen im öffentlichen Nahverkehr für die Monatskarte im RMV für die Tarifgebiete 51+52 für Jugendliche und Erwachsene. Mit Sozialpass soll der Tarif 75 % des regulären Tarifes betragen.
- Kurse in den Volkshochschulen Hochtaunus und Bad Homburg sollen um 50 % verbilligt werden.
- Träger eines Hochtaunus-Pass sollen von den Kontoführungsgebühren für ein Konto auf Guthabenbasis bei der Taunus-Sparkasse befreit werden.
- Der Eintritt zu Schwimmbädern soll um 50 % ermäßigt werden.
- Dasselbe gilt für kulturelle Veranstaltungen und Institutionen wie Museen, Konzerte und Theater.
Darüber hinaus wird angestrebt, diese Vergünstigungen auf private Angebote auszuweiten, wie beispielsweise Kino, Opelzoo usw.
Ich möchte an dieser Stelle noch einmal betonen, dass es sich bei den eben wiedergegebenen Eigenschaften nur um einen Entwurf handelt und die endgültige Verordnung durchaus abweichen kann. Wenn Sie sich über den weiteren Verlauf der Beratungen zum Hochtaunus-Pass informieren möchten, wenden Sie sich bitte an die Kreisverwaltung.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage zufrieden stellend beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Holger Haibach