Frage an Holger Haibach von Maximilian B. bezüglich Familie
Sehr geehrter Herr Haibach!
In seiner unendlichen Weisheit hat das BVerfG gestern entschieden die Highlander-Regel "Es kann nur einen geben" (siehe Seite 7 Skripte Familienrecht Prof. Dr. Fröschle Uni Siegen -> http://www2.uni-siegen.de/dept/fb05/fb5fam/dokumente/skripte/FamRII.pdf ) hinsichtlich der Vaterschaft im Abstammungsrecht abzuschaffen. (vgl.: http://www.netzeitung.de/deutschland/532656.html )
Dies ist auch notwendig um nicht hinter der wesentlich fortschrittlicheren Rechtssprechung der Justiz in Kanada, wo ein Kind zwei Mütter und einen Vater, also insgesamt drei Elternteile haben darf (vgl. http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,457669,00.html ) zurückzufallen und damit international für Frauen attraktiv zu bleiben.
Daher meine Frage: Sollte man einem Kind nicht statt nur zwei Vätern (einem biologischen und einem sozialen) von Anfang an mehrere soziale Väter zugestehen?
Schließlich kann einer Mutter ja nicht zugemutet werden mit einem sozialen Vater zusammenzubleiben (zeitlich bis das Kind erwachsen ist), und schon gar nicht monogam, oder? Hier muß den Interessen der Frauen eindeutig Rechnung getragen werden. Auch könnte das Kind von allen sozialen Vätern Unterhalt verlangen! Für das Kind nur von Vorteil.
Wie soll die Neuregelung ihrer Meinung nach aussehen.
Sehr geehrter Herr Bähring,
vielen Dank für Ihre Anfrage über Abgeordnetenwatch.de. Wie Sie richtig anmerken, hat das Bundesverfassungsgericht der Politik die Frage der Ausgestaltung der Vaterschaftsregeln überlassen.
Prinzipiell vertrete ich die Auffassung, dass eine Familie aus nur einem Vater und einer Mutter zusammen mit den Kindern besteht. Sicherlich gibt es darüber hinaus weitere Bezugspersonen; die Rolle der Eltern ist jedoch privilegiert.
Wie diese Vorstellung in einem Gesetz formuliert werden kann, habe ich mir noch keine abschließenden Gedanken gemacht. Ich werde jedoch über dieses Problem nachdenken.
Mit freundlichen Grüßen
Holger Haibach